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OLG Rostock beendet politische Hobby-Psychologie: Wer was gesehen hat, weiß keiner so genau

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Vor Gericht wurde jetzt ein politischer Klassiker verhandelt: Die einen behaupten etwas gesehen zu haben, die anderen behaupten das Gegenteil, und am Ende muss ein Richter entscheiden, ob es sich um einen Skandal, ein Missverständnis oder einfach um einen besonders schlechten Tag im Landtag gehandelt hat.

Das Oberlandesgericht Rostock gab nun zwei AfD-Abgeordneten recht und untersagte mehreren Linken-Kreisverbänden die weitere Verbreitung bestimmter Vorwürfe.

Im Mittelpunkt stand die Behauptung, die AfD-Abgeordneten Thore Stein und Enrico Schult hätten das krankheitsbedingte Zittern des Linken-Abgeordneten Dirk Bruhn nachgeahmt.

Das Problem: Beweisen ließ sich das Ganze nicht.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Bruhn die Situation zwar so wahrgenommen haben könnte. Ebenso möglich sei aber, dass er die Szene falsch interpretiert habe.

Mit anderen Worten: Zwischen „Das habe ich eindeutig gesehen“ und „Vielleicht war es doch anders“ liegt manchmal ein ganzer Gerichtssaal.

Auch das Arschloch hat Grenzen

Besonders interessant wurde es bei einer weiteren Aussage.

Bruhn hatte die beiden AfD-Abgeordneten öffentlich als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnet. Die zuständigen Linken-Kreisverbände fanden die Formulierung offenbar so gelungen, dass sie sie gleich in Pressemitteilungen übernahmen.

Das OLG war von dieser kreativen Wortwahl allerdings weniger begeistert und stellte fest:

Man darf über politische Gegner vieles denken – aber nicht alles öffentlich verbreiten.

Damit dürfte das Gericht nebenbei auch die sprachliche Obergrenze für politische Pressemitteilungen definiert haben.

Teure Meinungsäußerung

Sollten die beanstandeten Aussagen künftig erneut verbreitet werden, könnte es teuer werden:

Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld drohen.

Für besonders hartnäckige Wiederholungstäter steht sogar eine Haftstrafe im Raum.

Das dürfte die teuerste Verwendung des Wortes „Arschloch“ in Mecklenburg-Vorpommern seit langer Zeit werden.

Fazit

Das Urteil zeigt einmal mehr, wie Politik manchmal funktioniert:

Die einen fühlen sich verspottet.

Die anderen fühlen sich missverstanden.

Und am Ende beschäftigen sich mehrere Richter damit, wer wann wie gezittert hat und wer wen wie genannt hat.

Die eigentlichen Probleme des Landes warten derweil geduldig draußen vor der Tür und hoffen darauf, irgendwann ebenfalls einmal die Aufmerksamkeit der Politik zu bekommen.

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