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Costa Crociere, Betreiberin der 2012 havarierten „Costa Concordia“, muss für die Anwaltskosten des Unglückskapitäns Francesco Schettino aufkommen. Die Reederei wird 26.000 Euro für das Honorar von Schettinos Rechtsanwalt zahlen, berichteten italienische Medien. Laut den Arbeitsverträgen zwischen der Reederei und den Schiffskapitänen ist Costa Crociere zur Zahlung der Anwaltskosten bei Prozessen angewiesen, bei denen eine gravierende Schuld des Kapitäns ausgeschlossen wird.

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