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Sind Sie Kunde von „Goldwert Plus“ mit Bernd Seligmann?

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Dann sollten Sie diesen Artikel aufmerksam lesen

Die Diskussionen rund um rabattierte Goldkonzepte reißen nicht ab. Immer mehr Anleger stellen sich inzwischen die Frage:
Wie sicher sind solche Modelle tatsächlich — insbesondere dann, wenn bereits mehrere europäische Finanzaufsichtsbehörden öffentliche Warnhinweise veröffentlicht haben?

Im Fokus steht dabei aktuell auch das Unternehmen „Goldwert Plus“ beziehungsweise Bernd Seligmann aus Kiel.

Warnungen europäischer Finanzaufsichten sorgen für Verunsicherung

Hintergrund der aktuellen Diskussion:
Mehrere europäische Finanzaufsichtsbehörden haben in den vergangenen Monaten Warnhinweise im Zusammenhang mit bestimmten Gold- und Rabattmodellen veröffentlicht.

Darunter:

  • die BaFin in Deutschland,
  • die FMA Liechtenstein,
  • die FMA Österreich
  • sowie die ungarische Finanzmarktaufsicht.

Für viele Anleger stellt sich daher zwangsläufig die Frage:
Wurden Kunden ausreichend über mögliche Risiken informiert?

Presseanfrage an Bernd Seligmann

Unsere Redaktion hat deshalb am 16. Mai 2026 eine ausführliche Presseanfrage an Herrn Bernd Seligmann von:
„SELIGMANN e.K. – Rabattierte Goldkonzepte“
in Kiel übermittelt.

Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Fragen:

  • zur wirtschaftlichen Plausibilität des Modells,
  • zur tatsächlichen Existenz möglicher Goldbestände,
  • zum Insolvenzschutz,
  • zu möglichen steuerlichen Risiken
  • sowie zum Umgang mit den Warnungen der Finanzaufsichtsbehörden.

Wurden die Goldbestände wirklich geprüft?

Eine der zentralen Fragen lautet:
Hat Herr Seligmann die angeblich vorhandenen Goldbestände seiner Kunden persönlich oder durch unabhängige Dritte überhaupt jemals überprüft?

Denn gerade bei Goldmodellen ist für Anleger entscheidend:

  • Existiert das Gold tatsächlich?
  • Ist es eindeutig zugeordnet?
  • Und ist es rechtlich abgesichert?

Wie sicher ist das Gold im Krisenfall?

Besonders brisant ist die Frage nach dem Insolvenzschutz.

Unsere Redaktion wollte unter anderem wissen:
Welche konkreten Nachweise liegen dafür vor, dass Kundengold tatsächlich insolvenzgeschützt verwahrt wird?

Denn viele Anleger gehen selbstverständlich davon aus:
Wenn sie physisches Gold erwerben, müsse dieses auch im Falle wirtschaftlicher Probleme sicher vom Unternehmensvermögen getrennt sein.

Ob dies tatsächlich rechtlich belastbar geregelt ist, ist für Anleger von erheblicher Bedeutung.

Wurden Kunden aktiv über Warnungen informiert?

Ein weiterer zentraler Punkt:
Wurden Kunden überhaupt aktiv über die Warnungen europäischer Finanzaufsichtsbehörden informiert?

Und falls ja:

  • wann,
  • wie
  • und mit welchem Inhalt?

Gerade nach öffentlichen Warnungen von Behörden stellt sich für viele Anleger die Frage, ob Vermittler und Empfehlungsgeber verpflichtet sind, ihre Kunden umfassend auf mögliche Risiken hinzuweisen.

Drohen steuerliche Risiken?

Besonders interessant ist zudem ein möglicher steuerlicher Aspekt.

Denn sollte es irgendwann zu einer Rückabwicklung entsprechender Modelle kommen, könnten nach Einschätzung von Experten unter Umständen auch steuerliche Fragen entstehen.

Im Raum steht dabei insbesondere die Frage:
Müssten erhaltene Rabatte möglicherweise nachträglich versteuert werden?

Auch hierzu baten wir Herrn Seligmann um Stellungnahme.

Werden weiterhin Kundengelder angenommen?

Von besonderem Interesse ist außerdem die Frage, ob trotz der bekannten Diskussionen und Warnungen weiterhin Kundengelder für entsprechende Rabattmodelle angenommen werden.

Falls dies zutrifft, stellt sich zwangsläufig die Frage:
Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies aktuell?

Keine Antwort – aber die Webseite ist verschwunden

Eine Antwort auf unsere Presseanfrage haben wir bis heute nicht erhalten.

Bemerkenswert ist allerdings:
Die Internetseite des Unternehmens war nach unserer Anfrage plötzlich nicht mehr erreichbar beziehungsweise wurde offenbar vom Netz genommen.

Das ist zumindest merkwürdig.
Oder, um es präziser zu formulieren:
durchaus des Merkens würdig.

Natürlich kann es dafür unterschiedliche technische oder organisatorische Gründe geben. Dennoch dürfte dieser zeitliche Zusammenhang bei vielen betroffenen Kunden weitere Fragen aufwerfen.

Viele Anleger zunehmend verunsichert

Die Vielzahl an Warnhinweisen europäischer Aufsichtsbehörden sorgt inzwischen bei vielen Anlegern für erhebliche Verunsicherung.

Gerade bei komplexen Gold- und Rabattmodellen gilt:
Je schwieriger ein Geschäftsmodell für Kunden nachvollziehbar wird, desto wichtiger werden:

  • Transparenz,
  • unabhängige Prüfungen
  • und nachvollziehbare Nachweise.

Anleger sollten Unterlagen prüfen

Betroffene Kunden sollten aus unserer Sicht insbesondere:

  • Vertragsunterlagen,
  • Eigentumsnachweise,
  • Lagerbestätigungen
  • und steuerliche Aspekte

sorgfältig prüfen lassen.

Denn gerade bei langfristigen Goldmodellen kann die rechtliche Ausgestaltung im Ernstfall entscheidend sein.

Wir empfehemn Ihnen driingend sich unsere Internetseite

www.interessengemeinschaft-tgi-ag.de

genau anzuschauen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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