Die Bezirksvertretung Köln-Innenstadt ist für die Benennung des bisher namenlosen Platzes zwischen dem Schauspielhaus Köln und dem Kleinen Haus zuständig. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 09. Januar 2025 bestätigt und damit ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln rechtskräftig gemacht.
Der Platz, der inoffiziell als „kleiner Offenbachplatz“ bezeichnet wurde, soll nach dem Willen der Bezirksvertretung seit 2022 den Namen „Dirk-Bach-Platz“ erhalten. Der Rat der Stadt Köln vertrat hingegen die Auffassung, dass er selbst für die Namensgebung zuständig sei. Im September 2023 entschied der Rat, den „kleinen Offenbachplatz“ in den Offenbachplatz einzubeziehen. Daraufhin klagte die Bezirksvertretung Köln-Innenstadt und beantragte die Feststellung, dass sie für die Benennung des Platzes verantwortlich ist.
Das Verwaltungsgericht Köln gab der Bezirksvertretung recht, und auch das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag des Rates auf Zulassung der Berufung ab. Der 15. Senat begründete seine Entscheidung damit, dass nach der Gemeindeordnung NRW die Bezirksvertretung grundsätzlich für bezirkliche Angelegenheiten zuständig sei. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Angelegenheit über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung hat. Diese Voraussetzung sah das Gericht im Fall der Namensgebung des Platzes nicht gegeben. Der Rat der Stadt konnte keine ausreichenden Argumente vorlegen, die eine überbezirkliche Relevanz erkennen ließen.
Damit ist die Zuständigkeit der Bezirksvertretung rechtskräftig festgestellt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar, und die Bezirksvertretung kann nun über die Benennung des Platzes entscheiden.
Aktenzeichen: 15 A 205/24 (Erste Instanz: 4 K 5062/23)
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