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Oberverwaltungsgericht stoppt Arzt vorläufig die Berufsausübung

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Ein Anästhesist aus Bremen darf vorerst nicht mehr als Arzt arbeiten. Das Oberverwaltungsgericht Bremen gab einer Beschwerde der Gesundheitsbehörde statt und setzte damit eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts außer Kraft.

Hintergrund ist ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen den Mediziner. Eine medizinische Fachangestellte hatte den Verdacht geäußert, der Arzt habe narkotisierte minderjährige Patientinnen unangemessen berührt. Andere Mitarbeiter widersprachen diesen Vorwürfen jedoch in ihren Aussagen.

Bei einer späteren Durchsuchung der Wohnung des Arztes stellten Ermittler verschiedene Datenträger sicher. Nach Angaben der Behörden befanden sich darauf unter anderem Dateien mit schweren sexuellen Übergriffen auf Mädchen.

Streit um Approbation eskaliert vor Gericht

Die Bremer Gesundheitsbehörde hatte daraufhin bereits 2025 das Ruhen der ärztlichen Approbation angeordnet. Das bedeutet: Der Arzt darf seinen Beruf bis auf Weiteres nicht ausüben.

Das Verwaltungsgericht Bremen hatte diese Entscheidung zunächst gestoppt. Die Richter dort sahen Zweifel daran, ob die Vorwürfe im Zusammenhang mit den Patientinnen ausreichend belegt seien. Außerdem kritisierte das Gericht Fehler bei der Ermessensentscheidung der Behörde.

Im Beschwerdeverfahren legte die Gesundheitsbehörde jedoch nach und erklärte ausdrücklich, dass bereits der Verdacht des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte ausreiche, um das Ruhen der Approbation anzuordnen.

Vertrauen in Ärzteschaft schützen

Das Oberverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nun. Nach Auffassung des Gerichts könne allein dieser Vorwurf zu einem erheblichen Vertrauensverlust in die Ärzteschaft führen.

Deshalb sei es gerechtfertigt, dem Arzt die Berufsausübung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens vorläufig zu untersagen. Das Gericht betonte dabei ausdrücklich den Schutz des öffentlichen Vertrauens in medizinische Berufe.

Ob die weiteren Vorwürfe im Zusammenhang mit den behandelten Patientinnen tatsächlich zutreffen, musste das Oberverwaltungsgericht nicht mehr entscheiden.

Der Beschluss ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

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