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Oberlandesgericht Stuttgart: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute unter dem Vorsitz von Dr. Hannes Breucker einen 33-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen schwerster völkerrechtlicher Straftaten im Zusammenhang mit dem syrischen Bürgerkrieg zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Dem Angeklagten wurden unter anderem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötung, Folter, Freiheitsberaubung sowie Kriegsverbrechen gegen Personen und Eigentum zur Last gelegt. Die Taten ereigneten sich in den Jahren 2012 bis 2014 in seiner Heimatstadt Busra Al Sham im Süden Syriens.

Hintergrund der Verurteilung

Nach den Feststellungen des Senats hatte sich der Angeklagte nach Beginn der Unruhen 2011 einer örtlichen, von der Hisbollah unterstützten schiitischen Miliz angeschlossen, die loyal zum Assad-Regime stand. Ziel war die gewaltsame Sicherung der Macht des Regimes und die Verdrängung der überwiegend sunnitischen Zivilbevölkerung.

Zwischen 2012 und 2014 beteiligte sich der Angeklagte an mehreren systematischen Übergriffen auf sunnitische Zivilisten:

  • August 2012: Beteiligung an einem nächtlichen Überfall auf ein Wohnhaus. Ein 21-jähriger Student wurde erschossen, das Haus geplündert und teilweise zerstört. Der Angeklagte handelte als Mittäter.

  • April 2013: Beteiligung an der gewaltsamen Festnahme eines 27-jährigen Mannes und weiterer Personen, die später dem Militärgeheimdienst übergeben, geschlagen und gefoltert wurden.

  • 2014: Ein 40-jähriger sunnitischer Händler wurde mit seiner Familie überfallen, misshandelt und gefoltert. Das Haus wurde geplündert, der Mann später verletzt auf der Straße zurückgelassen.

In mehreren Fällen führte der Angeklagte die eingesetzten Milizgruppen selbst an.

Umfangreiches Verfahren

Der Strafprozess begann am 15. Oktober 2024 und erstreckte sich über 42 Verhandlungstage. Der Senat hörte 30 Zeugen aus unterschiedlichen Ländern sowie mehrere Sachverständige. Zahlreiche Bild- und Videodokumente wurden in das Verfahren eingeführt. Im Verlauf der Verhandlung konnte – unter anderem nach dem Sturz des Assad-Regimes – weiteres Beweismaterial beigebracht werden.

Trotz seines damaligen Alters unter 21 Jahren wurde auf den Angeklagten aufgrund seiner bereits abgeschlossenen Reifeentwicklung Erwachsenenstrafrecht angewendet.

Verurteilung

Der Angeklagte wurde unter anderem verurteilt wegen:

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Tötung, Folter, Freiheitsberaubung),

  • Kriegsverbrechen gegen Personen (Tötung, unmenschliche Behandlung, zwangsweise Überführung),

  • Kriegsverbrechen gegen Eigentum (Plünderung, schwere Raubdelikte),

  • Mord in Tateinheit mit weiteren schweren Straftaten.

Der Senat ordnete die Fortdauer der Untersuchungshaft an.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung steht dem Angeklagten, den Nebenklägern sowie dem Generalbundesanwalt das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen.


Rechtsgrundlagen:
Die Verurteilung stützte sich insbesondere auf das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), darunter §§ 7, 8 und 9 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen und Eigentum).

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