O2 Verbraucherschützer wollen klagen

Europaweit ohne Zusatzkosten ins Netz und telefonieren: Eigentlich gilt seit Juni „roam like at home“ in der EU. Doch der Anbieter Telefonica (O2) macht es mit zusätzlichen Hürden schwieriger.

Das Wichtigste in Kürze:

    • Im EU-Ausland gelten seit Juni 2017 die gleichen Preise fürs Telefonieren, SMS- Schreiben und Surfen wie zu Hause. Die Anbieter dürfen grundsätzlich keine Roaming-Aufschläge mehr kassieren.

 

    • Telefonica schaltet O2-Kunden diese Funktion aber nicht automatisch frei, sondern verlangt eine SMS für den Wechsel.

 

  • Das widerspricht nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) geltendem EU-Recht. Der vzbv will gegen das Unternehmen wegen Irreführung klagen.

O2-Kunden des Telekommunikationsunternehmens Telefonica sollen von dem Wegfall der Roaming-Kosten erst dann profitieren dürfen, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken. Diese Vorgehensweise will der vzbv nun gerichtlich untersagen lassen.

„EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der vzbv deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten.“

Keine automatische Umstellung bei O2

O2-Kunden könnten nur dann von den neuen Roaming-Vorschriften profitieren, wenn sie aktiv per SMS in diesen neuen Roaming-Tarif wechseln – so informiert O2 auf seiner Internetseite. Diesen aktiven Wechsel müssen all jene Kunden vollziehen, die bislang keinen regulierten EU-Roaming-Tarif des Anbieters haben.

Nach Ansicht des vzbv verstößt diese Vorgehensweise gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten. Dies steht nach Ansicht des vzbv jedoch nicht mit der EU-Verordnung in Einklang.

EU-Roaming für alle Verbraucher

„Roam-Like-At-Home“ – für Telefonate so viel zahlen wie zu Hause: Das war die Idee des europäischen Gesetzgebers. Danach sollten Anbieter den beschlossenen Roaming-Tarif automatisch anwenden, damit ihre Kunden ohne zusätzliche Gebühren im EU-Ausland telefonieren können. Verbraucher müssten, unabhängig von ihrem Tarif, nicht selbst aktiv werden. Sofern Verbraucher einen anderen als den beschlossenen EU-Roaming-Tarif nutzen möchten, können sie jederzeit kostenfrei, von einem Werktag auf den anderen, in einen alternativen Tarif wechseln.

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