Nur ein Beispiel für unsere Behauptung: Schwierig wenn die Firma im Ausland sitzt

Immer wieder gibt es Kapitalanlagen, die auf dem Markt angeboten werden,  bei denen der rechtliche Sitz des Initiators in der Schweiz, Liechtenstein, Rumänien, Bulgarien usw. ist. Kommt es dann zu wirtschaftlichen Auseinandersetzungen oder/und rechtlichen Problemen mit dem Unternehmen, dann muss man immer in einem fremden Land mit einem fremden Justizsystem klagen. Wie möglicherweise hier beim Unternehmen Lignum Sachwert Edelholz AG. Dieses Unternehmen hatte ihren Kunden Direktinvestments in bulgarische Edelholzplantagen angeboten. Fast 5.000 Anleger sollen über 60 Millionen Euro in Wälder und Plantagen mit Edelhölzern investiert haben. Das Unternehmen ging dann im Laufe diesen Jahres in Insolvenz. Nun hört man, dass sich das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lignum Sachwert Edelholz AG verzögert. Ein Grund für diese Verzögerung ist offenbar das vorhandene Firmengeflecht des Unternehmens. Ein Teil an Firmen soll zudem nach bulgarischem Recht gegründet worden sein, so dass auch die Verträge in bulgarischer Sprache ein Hindernis darstellten.

Wir raten bei Kapitalanlagen immer nur, in Unternehmen zu investieren, die ihren rechtlichen Sitz in Deutschland haben, nicht nur bei der Vertriebsgesellschaft, sondern auch der Investitionsgesellschaft.

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