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Novalumen früher Deutsche Lichtmiete- Mitteilung

geralt (CC0), Pixabay
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NOVALUMEN leitet Verwertung der Leuchten für Gläubiger und Investoren ein

Der Geschäftsführer der NOVALUMEN GmbH, Maik Weber, hat am 6. März 2024 sein Amt niedergelegt. Als Grund für seine Entscheidung gab Herr Weber die andauernden persönlichen Angriffe, Verunglimpfungen und Drohungen durch Herrn Hahn, dessen Light Now AG oder deren anwaltlichen Vertretern an, verbunden mit der wiederholten Verbreitung unwahrer Informationen. NOVALUMEN hat sich deshalb zur solventen Liquidation entschlossen. In deren Rahmen werden insbesondere die Beleuchtungsanlagen und die dort verbauten Leuchten in enger Abstimmung mit den Direktinvestoren verwertet. Anschließend wird der Verwertungserlös an den Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete-Unternehmensgruppe, Rüdiger Weiß, ausgeschüttet. Aufgrund der zugrundeliegenden Liquidationsplanung ist mit Erlösen zugunsten der Insolvenzmasse in Millionenhöhe zu rechnen. Hinzu wurden zum Erwerb der Leuchten der Direktinvestoren Ablösezahlungen in Höhe von bis zu. 6 Mio. Euro berücksichtigt. Die Liquidation soll Mitte 2025 abgeschlossen sein.

„Durch den Weggang von Maik Weber hat NOVALUMEN seine operative Führung verloren, die durch eine zeitnahe Neubesetzung nicht ausgeglichen werden konnte“, betonte Frank Günther von NOVALUMEN. „Darüber hinaus haben diese Angriffe und Falschinformationen zu einer erheblichen Verunsicherung der Kunden geführt. Der vorgesehene Businessplan war nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit umzusetzen. Und das, obwohl es in den vergangenen knapp zwei Jahren gelungen war, den von der Deutschen Lichtmiete übernommenen dysfunktionalen Geschäftsbetrieb zu stabilisieren.“
Die Entscheidung zur solventen Liquidation der NOVALUMEN erfolgte in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter und den Gläubigerausschüssen der Deutschen Lichtmiete-Gesellschaften, die zugleich Partei des Kaufvertrags vom September 2022 gewesen sind.
Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen der Liquidation besteht in der Regelung der weiterhin bei der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH bestehenden Mietverträge. In einer Vielzahl von Mietverträgen sind auch Leuchten von Kapitalanlegern der Deutschen Lichtmiete, sog. Direktinvestoren verbaut, welche nicht im Eigentum der NOVALUMEN stehen.

Diese im Eigentum der Direktinvestoren stehenden Leuchten kann NOVALUMEN nicht ohne deren Zustimmung verwerten oder verkaufen. Für die betroffenen Mietverträge hat NOVALUMEN deshalb in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung folgende Szenarien und Angebote für die Mietkunden und die Direktinvestoren entwickelt, die eine rechtssichere Verwertung gewährleisten:

Gemeinschaftlicher Verkauf der Installationen durch NOVALUMEN und den betroffenen Direktinvestoren
• Das betriebsnotwendige Zubehör, wie Deckenaufhängungen der Leuchten, Stromeinspeiser und weitere Komponenten, steht bei allen Anlagen im Eigentum von NOVALUMEN. Ohne dieses Zubehör können die Leuchten nicht genutzt werden. Ein Fortbetrieb dieser Installationen ist daher nur gemeinschaftlich, d.h. im Zusammenwirken von Direktinvestoren und NOVALUMEN möglich.

• Die NOVALUMEN bietet daher allen Direktinvestoren eine gemeinschaftliche Vermarktung der Installationen an. Konkret bedeutet dies die Erteilung eines Verwertungsauftrags für die in Vermietung befindlichen Leuchten der Direktinvestoren und damit die Vermarktung der Mietverträge (Verkauf aller Leuchten sowie des Zubehörs) unter Leitung des NOVALUMEN Vertriebsteams.
• Auf Basis eines solchen Verwertungsauftrags wird die NOVALUMEN den jeweiligen Kunden ein Angebot zum Kauf aller vermieteten Installationen unterbreiten.
• Verwertungsaufträge können auf den Internetseiten von NOVALUMEN und DLM Insolvenz Solution sowie unter direktinvestoren@novalumen.de bezogen und erteilt werden.
Diese wirtschaftlich für alle Beteiligten sinnvollste Lösung steht bei vielen Verträgen allerdings unter dem Vorbehalt einer Einigung mit der Light Now AG. Nach eigenen Angaben hat Herr Hahn bzw. die Light Now AG zahlreiche Leuchten von Direktinvestoren erworben. Ein Kaufpreis wurde unseres Wissens nicht gezahlt und soll aus der Vermietung der Leuchten erwirtschaftet werden. NOVALUMEN sowie der Insolvenzverwalter haben sich bislang vergeblich um eine Einigung mit der Light Now bemüht. Ohne eine solche Einigung ist weder ein Verkauf der Installationen noch eine Fortführung der Mietverhältnisse möglich.

Sollte eine Einigung mit der Light Now AG weiterhin scheitern, müssen die Leuchten der Direktinvestoren gegen neue Leuchten ausgetauscht werden. Die Direktinvestoren müssen dann ihre Leuchten bei NOVALUMEN abholen. Dabei ist es wichtig zu wissen: Ob nun eine Einigung mit den Direktinvestoren erfolgt oder NOVALUMEN die Leuchten gegen neue austauscht; für NOVALUMEN besteht aus betriebswirtschaftlicher Sicht kein Unterschied zwischen diesen beiden Alternativen. Aber nur bei einer Variante profitieren die Direktanleger. Bei der anderen nicht. Denn bei einer Einigung fließt schneller Geld aus Verkauf und Nutzungsentgelt an die Direktinvestoren. Kommt hingegen eine Einigung nicht zustande, werden die Leuchten ausgetauscht, wodurch die Direktinvestoren lediglich ein Nutzungsentgelt für die Vergangenheit erhalten und ihre Leuchten abholen müssen.
Austausch der Leuchten der Direktinvestoren aufgrund fehlender Einigung
• Für den Fall, dass eine Einigung nicht erfolgt und ein Austausch erforderlich sein sollte, hat NOVALUMEN ein Verfahren zur Identifikation der einzelnen Leuchten entwickelt. Bei einzelnen Kunden wurde der Austausch der Leuchten der Direktinvestoren bereits vorgenommen und anschließend die Leuchten am Standort Hatten zur Abholung bereitgestellt.
• Die betroffenen Direktinvestoren wurden bereits über die Rückläufer informiert und zur Abholung der Leuchten aufgefordert. Insgesamt konnten so bisher mehrere Hundert im Eigentum von Direktinvestoren befindliche Leuchten ausgetauscht werden und stehen zur Abholung bereit. Der dadurch entstehende Schaden für die Direktinvestoren ist erheblich.
• Die gebrauchten Leuchten müssen abgeholt und können in der Regel aufgrund vielfältiger Gebrauchsspuren, u.a. durch den Einsatz in Industriehallen, nur noch entsorgt werden.
Die NOVALUMEN bemüht sich in enger Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter um eine Einigung mit der Light Now AG, um den oben beschriebenen Austausch der Leuchten und damit weiteren Schaden für die Direktinvestoren zu vermeiden.
Lagerleuchten der Direktinvestoren
Auch für die im Eigentum von Direktinvestoren stehenden und im Lager der NOVALUMEN befindlichen Leuchten sieht NOVALUMEN keine Verwendungsmöglichkeit und die Leuchten müssen abgeholt werden.

Seitens der Deutschen Lichtmiete wurden diese Leuchten nicht nach den aktuell gültigen produktrechtlichen Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (sog. Ökodesign-Richtlinie) und des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVEP) zertifiziert. Insoweit besteht ein Verbot der Inverkehrbringung. Dies gilt auch im Falle eines Verkaufs der Leuchten an Dritte.
Jeder Eigentümer – auch jeder Direktinvestor – ist verpflichtet, vor entsprechender Inverkehrbringung die Zertifizierung der Leuchten nachzuholen. Dies gilt auch für die seitens der Light Now AG erworbenen und noch nicht bezahlten Leuchten. Die notwendige Zertifizierung ist zeitaufwändig (ca. 6-9 Monate) und kostenintensiv.
Des Weiteren sind die Leuchten seit teils mehreren Jahren (noch von der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe) eingelagert und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und gelten im Vergleich zu Konkurrenzprodukten als veraltet und überholt.

Die von der Light Now AG den Direktinvestoren versprochenen Mieterträge durch eine Neuvermietung der Lagerware sind daher aus unserer Sicht nicht zu erwarten.

Bisher haben einige Direktinvestoren ihre Leuchten nach entsprechenden Terminvereinbarungen entweder am Standort Hatten oder am Außenlager in Leinefelde abholt. Zahlreiche andere Direktinvestoren haben auf eine Abholung verzichtet und ihr Eigentum aufgegeben. Abholungen sind weiterhin gegen Vorlage eines Eigentumsnachweises oder einer entsprechenden Vollmacht möglich. In diesen Fällen wurde bisher auf eine Geltendmachung von Lagerkosten verzichtet, die seit September 2022 u.a. aufgrund der Notwendigkeit der Unterhaltung des Außenstandorts Leinefelde angefallen sind. Dadurch sollte der Schaden für die betroffenen Direktinvestoren nicht noch weiter vergrößert werden.
NOVALUMEN wird die betroffenen Direktinvestoren nun nochmals zur Abholung der restlichen Leuchten auffordern. Werden die Leuchten anschließend innerhalb einer gesetzten Frist nicht abgeholt, muss NOVALUM leider Lagergebühren in Rechnung stellen. Sollte eine Abholung der Leuchten nicht in Betracht kommen, besteht auch weiterhin die Möglichkeit der Eigentumsaufgabe. NOVALUMEN übernimmt dann die weitere Demontage und Verschrottung dieser Leuchten.
Allerdings ist zu beachten, dass nach unseren Ermittlungen nur rund ein Drittel der ursprünglich durch die Deutsche Lichtmiete insgesamt ca. 430.000 vermarkteten Leuchten aufgefunden werden konnten. Die restlichen Leuchten wurden nach unseren Erkenntnissen also nie produziert.

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