Norwegen hat sein Sexualstrafrecht grundlegend überarbeitet und die gesetzliche Definition von Vergewaltigung deutlich ausgeweitet. Künftig gilt jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung – verbal oder durch eindeutige Handlungen – als strafbar. Damit schließt sich Norwegen einer Reihe nordischer Länder an, die in den vergangenen Jahren ähnliche Reformen beschlossen haben.
Bislang war eine Verurteilung in Norwegen nur möglich, wenn Gewalt, Drohungen oder eine besondere Schutzlosigkeit des Opfers nachgewiesen werden konnten. Mit dem nun vom Storting, dem norwegischen Parlament, verabschiedeten Gesetz wird die Freiwilligkeit zur zentralen Bedingung: Fehlt ein klares Ja, kann auch ohne körperliche Gewalt ein Tatbestand vorliegen.
Länder wie Schweden, Dänemark, Finnland und Island haben bereits ähnliche „Zustimmungsgesetze“ erlassen. In Schweden führte die Neuregelung laut offiziellen Angaben zu einem deutlichen Anstieg der Verurteilungen wegen Vergewaltigung – um rund 75 Prozent.
Die norwegische Justizministerin bezeichnete das neue Gesetz als wichtigen Schritt zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung und zum besseren Schutz von Opfern. Kritiker*innen begrüßen den Paradigmenwechsel, sehen aber auch Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung.
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