Nordic OIL – lassen Sie sich Ihr einbezahltes GELD lieber ausbezahlen!! Stimmen Sie einer Wandlung in Aktie nicht zu!

Das sagt uns ein bekannter Anlegerschutzanwalt, den wir kurz am Telefon auf dieses Thema angesprochen hatten. Genau wie wir findet er die Umsetzung dieses Wandlungsprozesse als ein „Stehlen aus der Verantwortung“ von Seiten vom Unternehmen Nordic Oil aus Hamburg. Wer hat derzeit schon Interesse seinen Kommanditanteil in Öl Aktien zu wandeln, deren Werte jeden Tag an der Börse sinken? Mit Ölaktien kann man derzeit kein Geschäft machen, da der Ölpreis sinkt und sinkt und sinkt. Dadurch geraten natürlich Unternehmen auch wirtschaftlich unter Druck. Woraus soll man dann überhaupt noch Ausschüttungen bezahlen? Erwirtschaftet Nordic Oil überhaupt noch Rendite derzeit? Das Vorhaben von Nordic Oil ist natürlich verständlich, aber für den Anleger nicht plausibel, warum er seinen Kommanditanteil umwandeln soll, es sei denn, Nordic Oil würde nun sagen, „meine lieben Anleger tut mir leid, aber wir können keine Ausschüttungen zahlen und ob ihr euer Geld noch wiederbekommt, wissen wir nicht!“ Nur was würde dann ein Umtausch in Aktien verändern? Es würde nur einen möglichen wirtschaftlichen Kollaps aufschieben, so nachdem  Prinzip „die Hoffnung stirbt zuletzt“. Getreu einem alten deutschen Sprichwort wäre es da vielleicht besser zu sagen, „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“. Das man das Ganze wohl angeblich mit der ACON Actienbank durchziehen will, ist nur ein „schönes Mäntelchen nach außen“. Die ACON Actienbank wird dafür sicherlich im guten 6-stelligen Bereich bezahlt werden müssen. Das Geld wären vielleicht schon wieder das Geld, was man 10 Anleger oder mehr zurückzahlen könnte. Also, lassen Sie sich Ihren Kommanditanteil zurückzahlen und verzichten Sie auf Aktien deren Wertentwicklung Sie nicht kennen. Nordic Oil wäre toll aus dem „Schneider“, wenn Sie dem zustimmen würden. So große Weihnachtsgeschenke muss man aber nicht machen.

3 Comments

  1. Angela Steinbrück Dienstag, 16.12.2014 at 09:23 - Reply

    Widersprechen kann man immer. Der Nutzen ist jedoch höchst fraglich.
    Es wird auf eine Anstimmung hinauslaufen.
    Und diese wird -so prophezeie ich jetzt schon- mit der notwendigen Mehrheit, pro Umwandlung, enden.
    Dafür wird der Treuhänder mit seiner Stimmenmajorität sorgen.
    Kontollieren kann das Abstimmungsverhalten der mittels Treuhänder abstimmenden Anleger niemand, da die Anleger sich untereinander nicht kennen und sich somit nicht austauschen können.

    Exemplarisch:
    http://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-aktuell/pocfonds-anleger-informationsrechte.html

    Übrigens: der Treuhänder ist identisch (s. Link) und steht definitiv nicht im Lager der Anleger.

  2. Sentinel69 Dienstag, 16.12.2014 at 03:19 - Reply

    Nein auszahlen kann man seine KG Anteile nicht mal eben…aber diesem irrwitzigem Vorschlag widersprechen. Sonst sind die KG Anteile nur noch wertlose Aktien…

  3. Angela Steinbrück Montag, 15.12.2014 at 12:36 - Reply

    Netter Versuch ;)
    Sich Anteile auszahlen zu lassen, wird aufgrund fehlender Liquidität, wohl ein äußerst frommer Wunsch bleiben.

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