Nikolaus Sochurek – der BGH, die Plausibilität und die Anwaltspflichten

Der Bundesgerichtshof als oberstes Gericht hat immer wieder geurteilt, dass ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit einer Investition anhand einer ihm von dem Geschäftsherrn zur Verfügung gestellten persönlichen Modell-Berechnung erläutert, ist verpflichtet, diese Berechnung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und den Kunden auf erkennbare Fehler hinzuweisen. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 – III ZR 144/10 – OLG Karlsruhe LG Mannheim . Im konkreten Fall muss erläutert, werden wie es bei dem Produkt bc zu einer extrem hohen Verzinsung kommen kann.

Eine atypisch hohe Verzinsung ist ein Warnzeichen, welche zu beachten ist. Um einen Anhaltspunkt/Vergleichsmaßstab (Überblick) zu bekommen, welche Renditen bei geringem Risiko im Zeitablauf am Kapitalmarkt erzielbar waren bzw. sind, erläutert durch heranziehen der Umlaufrendite beispielsweise die Deutsche Bundesbank. Die Umlaufrendite der Deutschen Bundesbank bezieht sich auf Anleihen, die in Deutschland begeben wurden, deren Ursprungslaufzeit mehr als vier Jahre und deren Restlaufzeit mehr als drei Jahre beträgt. Die Umlaufrenditen sind vielbeachtete Indikatoren für die Zinsentwicklung und werden als Referenzgrößen in der Rechtsprechung und von der Kreditwirtschaft verwendet.

Das Zinsniveau ist zur Zeit ungefähr bei NULL! Hier besteht Erklärungsbedarf.

Rechtsanwalt S der gerne markig auftritt und erstinstanzliche Entscheidungen schon mal als  „Auftaktrechtsprechung“ tituliert und Vermittlergemeinschaften ins Feld führt.

Ständige Rechtsprechung ist auch: Rechtsanwalt muss dem Mandant die Wahrheit sagen.

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