Ein von Niedersachsen eingebrachter Gesetzentwurf zur Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes vor sexueller Belästigung wird demnächst im Bundesrat zur Abstimmung gestellt. Der Entwurf sieht vor, dass auch verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen künftig unter Strafe gestellt werden. Wer eine andere Person in erheblichem Maße sexuell belästigt – sei es durch Worte, Gesten oder andere Handlungen ohne körperliche Berührung – soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen müssen.
Sexuelle Belästigung soll auch ohne Körperkontakt strafbar werden
Bisher setzt eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung voraus, dass eine Person körperlich berührt wird. Doch auch nicht-physische Belästigungen – insbesondere obzöne Gesten oder sexuell anzügliche Kommentare – können erheblichen Einfluss auf das Wohlbefinden und die Lebensgestaltung der Betroffenen haben.
Die Begründung des Gesetzentwurfs weist darauf hin, dass diese Form der Belästigung oft als „Catcalling“ bezeichnet wird. Der Begriff sei jedoch problematisch, da er die unterschiedlichen Formen der Belästigung nicht klar differenziere und als verharmlosend oder herabwürdigend empfunden werden könne.
Schließung einer Strafbarkeitslücke im Strafrecht
Der geplante neue Straftatbestand soll nur dann greifen, wenn die Tat nicht bereits unter eine schwerere Sexualstraftat fällt.
📌 Warum ist eine Gesetzesänderung notwendig?
🔹 Bisherige Gesetze erfassen viele Fälle nicht – insbesondere bei rein verbalen oder gestischen Übergriffen.
🔹 Beleidigungsparagraf oft nicht anwendbar, da nicht jede Form der sexuellen Belästigung zwangsläufig als ehrverletzend gilt.
🔹 Betroffene sollen besseren Schutz erhalten, auch wenn keine körperliche Berührung stattgefunden hat.
Nächste Schritte
Der Bundesrat wird in einer der kommenden Sitzungen über den Gesetzentwurf beraten. Sollte die Initiative erfolgreich sein, könnte das Strafgesetzbuch entsprechend geändert und der Schutz vor sexueller Belästigung deutlich ausgeweitet werden.
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