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Bundesländer schlagen Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 vor

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Der Bundesrat entscheidet am 14. Februar 2025, ob er auf Initiative von sechs Bundesländern einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 in den Bundestag einbringt.

Hintergrund: Auslaufen der aktuellen Regelung

Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und gilt nach aktueller Rechtslage nur noch bis Ende 2025. Sie begrenzt die Mieten bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Welche Gebiete darunterfallen, entscheiden die Landesregierungen.

Mit ihrem Vorschlag wollen die Länder verhindern, dass die Regelung ersatzlos ausläuft und Mieten in ohnehin stark belasteten Regionen weiter steigen.

Begründung: Anhaltend hohe Mieten und Wohnraummangel

Die Antragsteller argumentieren, dass die Wohnungsmärkte weiterhin angespannt seien und eine spürbare Entlastung trotz staatlicher Investitionen in den Wohnungsbau noch nicht eingetreten sei.

Ohne eine Verlängerung der Mietpreisbremse drohe:
🔺 Weiter steigende Mietpreise
🔺 Verdrängung von Durchschnittsverdienern, insbesondere Familien
🔺 Zusätzliche Belastungen durch hohe Energiekosten und Inflation

Da kurzfristig keine nachhaltige Entspannung zu erwarten sei, sei die Fortführung der Mietpreisbremse notwendig.

Neue Anforderungen für die Bundesländer

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine neue Begründungspflicht für die Bundesländer vor:
✅ Wenn eine Landesregierung eine Region weiterhin als „angespannten Wohnungsmarkt“ einstuft, muss sie darlegen, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden und warum die Mietpreisbremse dennoch weiter notwendig ist.
✅ Die erneute Befristung bis 2029 soll sicherstellen, dass das Instrument regelmäßig überprüft wird und verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Nächste Schritte

Sollte der Bundesrat den Gesetzentwurf verabschieden, wird er zur weiteren Beratung in den Bundestag eingebracht. Dort muss entschieden werden, ob die Mietpreisbremse über 2025 hinaus verlängert wird.

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