Startseite Allgemeines Neues Klagerecht für Verbraucherverbände
Allgemeines

Neues Klagerecht für Verbraucherverbände

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Verbraucherverbände erhalten künftig ein neues Instrument, um den Verbraucherschutz gerichtlich durchzusetzen, beispielsweise bei Skandalen wie den manipulierten Diesel-Abgas-Werten. Der Bundesrat billigte am 29. September 2023 die Novelle des Verbandsklagerechts, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte. Sie setzt eine entsprechende europäische Richtlinie in nationales Recht um.
Verbraucherschutz gegen unlautere Geschäftspraktiken

#Ziel der Richtlinie ist es, den Verbraucherschutz europaweit zu stärken, um verbraucherrechtswidrige Geschäftspraktiken von Unternehmen zu beenden und die gerichtliche Durchsetzung von Verbraucherinteressen zu beschleunigen: Neben den bereits bisher möglichen Unterlassungsklagen gibt es künftig die so genannten Abhilfeklagen. Durch gebündelte Klagen von Verbänden soll sich die Zahl der Individualklagen verringern und so Gerichte, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten.

-Neues Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz
Das Verfahren für Abhilfeklagen, die es bisher im deutschen Recht nicht gibt, regelt ein neues Stammgesetz – das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz. Es integriert zudem die bereits bestehenden Regeln der Zivilprozessordnung zur Musterfeststellungsklage. Die EU-Vorgaben zur Unterlassungsklage werden durch Änderungen verschiedener weiterer bestehender Gesetze umgesetzt, unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Verlängerung für Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Der Bundestagsbeschluss verlängert zudem die Geltung des befristeten Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes bis zum 31. August 2024.

Rasches Inkrafttreten geplant
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zu Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 29.09.2023

Impressum
Bundesrat | Presse und Kommunikation
11055 Berlin

Telefon: 030 18 9100-170 | E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Verantwortlich: Peter Wilke

Hinweise zum Datenschutz: www.bundesrat.de/datenschutz

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kommentar: 20 Millionen Euro für einen 16-Jährigen – kluge Investition oder teures Glücksspiel?

Bayer Leverkusen setzt ein weiteres Ausrufezeichen auf dem Transfermarkt. Mit Kennet Eichhorn...

Allgemeines

EILMELDUNG: Sprengstoffverdacht am Ostseekai – Kreuzfahrtschiff „Mein Schiff Relax“ teilweise evakuiert

Große Aufregung am Kieler Ostseekai: Der TUI-Kreuzliner „Mein Schiff Relax“ sowie Teile...

Allgemeines

„Bauplan für die Heilung“: Die seltenen Menschen, die HIV scheinbar besiegen

Weltweit leben mehr als 40 Millionen Menschen mit HIV. Für die allermeisten...

Allgemeines

Johannesburg sucht die Täter – und die Antworten gleich mit

In Südafrika ist es erneut zu einer tödlichen Schießerei gekommen. Mindestens zwölf...