Startseite Allgemeines NEOFINANZEN (Neofinanzen) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

NEOFINANZEN (Neofinanzen) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

knerri61 / Pixabay
Teilen

NEOFINANZEN (Neofinanzen) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der NEOFINANZEN keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die NEOFINANZEN bietet im Wege des „Cold Callings“ Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen, um mit Bitcoins zu handeln bzw. zu „traden“.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Auf der Website ist zur Kontaktaufnahme lediglich eine EMail-Adresse und eine Rufnummer mit schweizer Vorwahl angegeben.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Miley Cyrus bringt „Hannah Montana“ zurück – inspiriert von Dolly Parton

Das Comeback von „Hannah Montana“ könnte einer anderen berühmten Blondine zu verdanken...

Allgemeines

Hypothekenzinsen steigen auf Drei-Monats-Hoch – Nahostkrieg schürt Inflationssorgen

Der Krieg im Iran wirkt sich zunehmend auf den US-Immobilienmarkt aus: Die...

Allgemeines

Heftige „Kona-Stürme“ treffen Hawaii – weitere Unwetter

Nach schweren Unwettern Mitte März bereitet sich Hawaii bereits auf die nächste...

Allgemeines

Kansas als Beispiel: Debatte um Trumps Wahlgesetz gewinnt an Schärfe

Während im US-Senat über den sogenannten SAVE Act beraten wird, verweisen Rechtsexperten...