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Hier warnt die österreichische Finanzmarktaufsicht.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15. Jänner 2014 teilt die FMA daher mit, dass die

NEA EUROPE LIMITED

mit angeblichem Sitz in
3 Brindleyplace
Birmingham B1 2JB
United Kingdom

bzw.

69 Great Hampton Street
Birmingham
United Kingdom
B18 6 EW

Registered in England & Wales
Registered No 08360927
Phone: +44 121 231 71 00
Fax: +44 121 270 23 50
Website: www.nea-europe-ltd.com
E-Mail: office(at)nea-europe-ltd.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage gem. § 1 Abs 1 Z. 1 zweiter Fall BWG in Österreich nicht gestattet.

 

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