Nachschlag für Millionen Kunden

Wir bekommen zurzeit Tausende von Zuschriften und Anfragen zum Thema Kapitallebens- und Rentenversicherung. Nicht immer können wir uns zeitnah zurückmelden. Bitte haben Sie Geduld, wenn Sie länger auf unsere Antwort oder Beratung warten müssen.

  • Unseren Musterbrief für Nachschlag bei gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen finden Sie hier (Download 90 Cent).
  • Viele Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier auf unserer Internetseite.
  • Achtung, wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag in 2010 gekündigt haben, tritt Ende dieses Jahres Verjährung ein. Sie müssen also sehr eilig etwas unternehmen, um die Verjährung zu hemmen! Mehr dazu lesen Sie hier.

Worum geht’s?

Sie mussten Ihre Lebens- oder private Rentenversicherung vorzeitig kündigen oder die Zahlung stoppen? Damit sind Sie kein Einzelfall. Fast aus 80 Prozent der Verträge steigen Versicherte vorzeitig aus. Nicht aus Leichtsinn, sondern weil ihnen meistens weniger Geld zur Verfügung steht – durch die Trennung vom Lebenspartner beispielsweise, Arbeitslosigkeit oder den Kauf einer Immobilie. Oder weil sie erkannt haben, dass sie einen schlechten Vertrag unterschrieben haben, oder weil sie merken, dass sie durch das Sparen ins Minus geraten.

Doch mit der Kündigung kommt der Schock. Viele Betroffene erhalten von ihrem eingezahlten Geld kaum etwas zurück. Warum, fragen Sie sich? Schuld sind die hohen Abschlusskosten und deren nachteilige Verrechnung. Versicherungsnehmer zahlen nämlich mit ihren Prämien zunächst die Provisionen für die Vertreter, bevor sie überhaupt mit dem Sparen beginnen. Das Ergebnis sind geringe Rückkaufswerte, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Das ändert sich mit den Urteilen des Bundesgerichtshofs. Da die höchsten Richter unserer Auffassung folgten, haben nun Millionen Verbraucher Anspruch auf Nachzahlung.

Aber: Durch die Urteile werden die Nachteile nicht völlig ausgeglichen, sondern nur etwas gemildert!

Was sagen die Gerichte?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. Dezember 2012 auf unsere Klage gegen den Versicherer Signal Iduna wie schon am 25. Juli 2012 gegen den Versicherer Deutscher Ring, am 17. Oktober 2012 gegen Generali und am 14. November 2012 gegen Ergo entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 200/10 Signal Iduna; IV ZR 198/10 Ergo; IV 202/10 Generali; IV 201/10 Deutscher Ring). Millionen Versicherte haben Anspruch auf Nachzahlung, denn die Urteile haben Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche. Eine ähnliche Entscheidung des OLG Stuttgart (2 U 138/10 vom 18. August 2011) gegen die Allianz wurde rechtsräftig, nachdem der Versicherer die zunächst eingelegte Beschwerde beim BGH zurück genommen hat (IV ZR 175/11 vom 12. Dezember 2012).

Diese von uns erstrittenen Urteile des Bundesgerichtshofs haben ihre Vorläufer. In mehreren Urteilen vom 12. Oktober 2005 (Az. IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03) hat der BGH sich vor allem mit Klauseln befasst, die zwischen 1995 und Sommer/Herbst 2001 verwendet wurden.

Übrigens: Alle Urteile gelten auch für fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen (BGH, Urteil vom 26. September 2007, Az. IV ZR 321/05).

Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf über 1 Milliarde Euro pro Jahr. Wir fordern die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Das verweigert die Branche! Kunden sollten daher ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden.

Melden Sie Ihre Forderungen an!

Auch Ihre Versicherung hat Sie über den Tisch gezogen und Ihnen wurde ein zu geringer Rückkaufswert ausgezahlt? Dann melden Sie mit unserem Musterbrief (Download 90 Cent)Ihre Forderungen an und schicken Sie eine Kopie an uns (Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg oder versicherungen@vzhh.de).

Unterstützen Sie uns!

Mit unseren Klagen gegen die Versicherungskonzerne setzen wir uns für faire Vertragsbedingungen und gegen Wett­bewerbs­verstöße ein. Das nützt allen Kunden der betroffenen Unternehmen, ja der Verbraucher­schaft insgesamt – und natürlich auch Ihnen ganz persönlich! Denn damit bahnen wir den Weg für Ihre Ansprüche.

Doch die Gerichtsprozesse sind mit erheblichen Kosten verbunden, für die wir in Vorleistung gehen müssen. Und das manchmal über Jahre und mehrere Instanzen hinweg – dabei stehen uns nur geringe staatliche Zuschüsse zur Verfügung. Die Versicherungswirtschaft aber hat das Kapital für einen langen Atem.

Mit einer Spende (Stichwort: „Lebens- und Rentenversicherung”) helfen Sie uns, Ihre Interessen durchzusetzen.

  • Nutzen Sie unser Online-Spendenformular für Ihre finanzielle Unterstützung: Ihre Daten werden im SSL-Format verschlüsselt an uns übertragen.
  • Oder überweisen Sie direkt auf unser Konto 84 35 100 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 251 205 10 (aus dem Ausland: IBAN DE47251205100008435100, BIC BFSWDE33HAN) .

Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. ist gemeinnützig. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung.

Spendenbarometer: Seit Anfang 2012 gingen für unsere Versicherungsprozesse an Spenden ein: 15.720 Euro (360 Spender/innen), Stand: 13.09.2013. Wir danken allen Spenderinnen und Spendern für die Unterstützung. Ohne Sie würden wir es nicht schaffen!

 


 

In dem folgenden Abschnitt finden Sie viele Antworten auf Ihre Fragen. Wir haben die wichtigsten Informationen kurz und knapp für Sie aufbereitet.

1. Bin ich betroffen?

Grundsätzlich betreffen die Urteile alle Verbraucher mit Verträgen, die ab 1995 abgeschlossen und seither wieder gekündigt (bzw. beitragsfrei gestellt) wurden. Denn laut Bundesgerichtshof

  • durften diese Verträge nicht mit einem Stornoabzug belastet werden und
  • haben die Verbraucher einen Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert. Der beträgt knapp die Hälfte der eingezahlten Beiträge.

Beispiel: Pro Monat wurden 100 Euro Prämie gezahlt. Der Vertrag wurde nach 18 Monaten gekündigt. Der Rückkaufswert betrug 0 Euro. Nach der Formel des Bundesgerichtshofs ist das zu wenig. Der Kunde kann knapp die Hälfte der eingezahlten Beiträge (von 1.800 Euro) verlangen, also rund 850 Euro. Zusätzlich ist der Stornoabzug zu erstatten.

2.  Was soll ich tun?

  • Berufen Sie sich auf die Entscheidungen und fordern Sie von Ihrem Versicherer Geld zurück.Vervollständigen Sie unseren  Musterbrief Rückkaufswert (Download 90 Cent) und senden Sie das Schreiben an Ihren Versicherer. Eine Kopie schicken Sie bitte an uns (Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg oder versicherungen@vzhh.de). Sie sind dann registriert und werden über das weitere Vorgehen informiert – und wir bekommen auf diese Weise einen Überblick.
  • Wenn Sie keine oder nur eine unbefriedigende Antwort von Ihrem Versicherungsunternehmen bekommen haben, können Sie Ihren Vertrag und die Antwort Ihres Versicherers von uns prüfen lassen. Wir geben Tipps für weitere Schritte.
    Bitte haben Sie Geduld! Wir haben zurzeit Zigtausende von Anfragen. Auch für die Vertragsprüfungen sind einige Monate Wartezeit einzuplanen.
  • Informieren Sie auch Ihre Verwandten, Bekannten und Freunde über die Gerichtsurteile und ermuntern Sie sie, sich mit unserem Musterbrief an ihren Versicherer zu wenden! Viel zu wenig Betroffene machen ihren Anspruch geltend. Die Versicherer freut’s: Sie sparen Geld.

 

Unser Ziel: Wir wollen, dass das Geld, das Sie als Verbraucher für später auf die Seite legen, Ihnen auch ungeschmälert im Alter zur Verfügung steht und nicht in die Taschen der Versicherer und ihrer Vertriebsorganisationen fließt.

3. Was tun, wenn der Versicherer sich weigert?

Nicht selten verweigern die Versicherer weitere Nachzahlungen. Einige Gründe sind stichhaltig, andere nicht. Prüfen Sie, was in Ihrem Fall zutrifft:

  • Der Vertrag wurde 1995 bis Sommer/Herbst 2001 abgeschlossen. Mehr dazu…
  • Der Vertrag wurde 2009 oder früher gekündigt und der Versicherer sagt, meine Ansprüche seien verjährt.
    Leider sind Ansprüche auf Nachzahlung aus Verträgen, die bis Ende 2009 gekündigt wurden, verjährt. Lehnt der Versicherer eine Nachzahlung ab und beruft er sich auf Verjährung, können wir Ihnen nicht zu einer Klage raten. Wir machen inzwischen die Erfahrung, dass nahezu alle Versicherer sich „knallhart“ auf Verjährung berufen. Allerdings könnte die Berufung auf die Verjährung rechtsmissbräuchlich sein, wenn zum Beispiel Ansprüche schon in unverjährter Zeit angemeldet und vom Versicherer „abgewimmelt“ wurden. Wenden Sie sich dann auf jeden Fall an den www.versicherungsombudsmann.de. Das Verfahren dort ist kostenlos (aber machen Sie sich nicht allzu viel Hoffnung). Beschweren Sie sich außerdem bei Ihrem Bundestagsabgeordneten www.bundestag.de! Die kurzen Verjährungsfristen sind ein Skandal. Da muss der Gesetzgeber etwas tun. Und wir haben Wahljahr! Da hört man vielleicht ein wenig genauer hin, was die Bürger ärgert. Mehr zur Verjährung…
  • Der Vertrag wurde 2008 oder später abgeschlossen. Mehr dazu…
  • Es handelt sich um einen „UPR”-Vertrag (Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr). Weiterlesen…
  • Es handelt sich um eine „Direktversicherung” (über den Arbeitgeber). Mehr dazu…
  • Sie möchten wissen, ob der Versicherer zur Auskunft über seine Zahlen verpflichtet ist. Mehr dazu…
  •  Der Versicherer lässt die gesetzte Frist verstreichen und meldet sich einfach nicht. Was Sie tun können…

4. Wie alles begann…

Wir kämpfen seit 2005 für Ihre Rechte und Ihr Geld in Sachen Lebens- und Rentenversicherungen. Lesen Sie mehr darüber in den Nachrichten zur Durchsetzung der BGH-Entscheidungen. Von „A” wie Abmahnung bis „Z” wie Zahlungen – denn jetzt fließt endlich das Geld!

Stand vom Donnerstag, 31. Oktober 2013

Quelle:VBZ HH

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