Nachrechnen lohnt sich

  • Sie wollen Ihren Immobilienkredit widerrufen, möchten aber zuvor gerne wissen, wie viel Geld Sie voraussichtlich sparen werden?
  • Sie haben Ihren Immobilienkredit bereits widerrufen und verhandeln gerade mit Ihrem Kreditinstitut, doch Ihre Bank oder Sparkasse kommt Ihnen bei den Konditionen nicht so entgegen, wie Sie das gerne hätten?
  • Sie streiten sich nach dem Widerruf Ihres Immobilienkredits mit Ihrem Kreditinstitut vor Gericht und benötigen eine Berechnung des konkreten Geldbetrags, den Sie zurückfordern wollen?

Dann kann Ihnen unser automatisierter Online-Rechenservice zur Rückabwicklung von Immobilienkrediten weiterhelfen. Was der für Sie übernehmen kann, lesen Sie in den folgenden Absätzen.

Worum geht es?

Seit November 2002 steht Verbrauchern beim Abschluss eines Immobilienkredits ein Widerrufsrecht zu. Viele tausend Vertragsprüfungen zeigen, dass die Banken und Sparkassen sehr häufig nicht ausreichend deutlich, richtig und verständlich informiert haben. In solchen Fällen erlischt das Widerrufsrecht nicht. Viele Verbraucher haben sich deshalb anwaltlich beraten lassen und ihre Kredite widerrufen.

Welche finanziellen Vorteile bringt Ihnen der Widerruf?

Durch den Widerruf wandelt sich der Kredit in ein so genanntes Rückabwicklungsschuldverhältnis um. Geschuldet wird dann nicht die Restschuld, sondern der „Rückabwicklungssaldo“. Und das ist für die Betroffenen häufig von Vorteil. Warum?

  1. Der Rückabwicklungssaldo ist in vielen Fällen geringer als die Restschuld – besonders dann, wenn die Vertragszinsen höher liegen als der Marktdurchschnitt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  2. Es wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Der Widerruf eines bereits zurückgezahlten Kredits kann sich daher unter Umständen lohnen, denn es gibt die Vorfälligkeitsentschädigung zurück.

Wie können Sie die Werte berechnen?

Doch die Berechnung des Rückabwicklungssaldos ist ähnlich kompliziert wie die Frage, ob eine Widerrufsbelehrung korrekt ist oder nicht. Mit einem Taschenrechner kommen Sie da leider nicht weiter. Zinsberechnungsmethode, Vergleichszinssätze, Zinszeiträume und Zahlungsströme – das und einiges mehr müssen genau beachtet werden. Hinzu kommt, dass viele Parameter noch umstritten sind.

Unser automatisierter Rechenservice übernimmt diesen Job: Sie geben die Daten ein, und der Computer wählt die passenden Zeitreihen aus, vergleicht und rechnet für Sie. Wenn Sie das Angebot nutzen möchten, folgen Sie einfach dem unten stehenden Link.

ermöglicht durch: finanzcheck.de

Was können Sie mit unserer Berechnung anfangen?

  • Entscheidungsgrundlage: Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihren Immobilienkredit zu widerrufen, sollten Sie die Höhe des Rückzahlungsbetrags in Ihre Entscheidungsfindung einbeziehen. Denn: In manchen Fällen können die Kosten eines Rechtsstreits die erhofften finanziellen Vorteile überschreiten.
  • Verhandlungsgrundlage mit Kreditinstitut: Wenn Sie den Kreditvertrag bereits widerrufen haben, hilft Ihnen die Berechnung bei den Verhandlungen mit Ihrem Kreditinstitut, da über einen konkreten Geldbetrag gesprochen werden kann.
  • Verhandlungsgrundlage vor Gericht: Auch vor einem Gericht ist die Be­rechnung zusammen mit den Berechnungsprotokollen hilfreich zur Bezifferung Ihrer Forderung. Da das Gesetz keine konkreten Vorgaben für die Rückabwicklungsberechnung macht, hilft Ihnen die Berechnung außerdem, solchen Kreditinstitute zuvorzukommen oder ent­gegenzutreten, die mit ihren Berechnungen die Rechtslage zu weit und zu anbieterfreundlich auslegen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass mit diesem Angebot nicht juristisch geprüft wird, ob Ihr Immobilienkreditvertrag grundsätzlich wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen werden kann. Hierfür können Sie unser Angebot zur Vertragsprüfung nutzen oder sich an einen auf das Thema spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Ein Rechtsanwalt kann Sie auch über die Prozessrisiken aufklären, die ein Widerruf auslösen kann.

Da es nicht „die eine“ Berechnungsmethode gibt, kann es sein, dass vor Gericht eine andere Methode mit anderem Ergebnis den Ausschlag gibt. Die Berechnung trifft auch keine Aussage darüber, ob Ihre Forderungen eventuell bereits verjährt oder aus anderen Gründen verwirkt sind.

Was müssen Sie tun, um Ihren Anspruch durchzusetzen?

Ein sachkundiger Rechtsanwalt sollte Sie außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich begleiten, um Ihre Ansprüche Ihrer Situation entsprechend durchzusetzen. Unsere Berechnung kann Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt helfen, Ihre Situation angemessen einzuschätzen. Auch eine qualifizierte Aussage zu Ihrem Prozesskostenrisiko lässt sich auf dieser Grundlage treffen. Bedenken Sie, in manchen Fällen können die Kosten eines Rechtsstreits höher sein als der finanzielle Vorteil, den Sie durch den Widerruf Ihres Vertrags erzielen.

Ihr Vertrag passt nicht in unsere Vorgaben?

Sie benötigen eine Berechnung Ihres Rückabwicklungssaldos, können den Rechenservice aber nicht nutzen, weil Ihr Kredit anders verlaufen ist als in den oben genannten Bedingungen, oder weil Sie andere Berechnungsparameter wünschen, dann kontaktieren Sie per E-Mail unsere Baufinanzierungsexperten.

Stand vom Freitag, 15. April 2016

Quelle:VZHH

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