Der Bericht zur Mittelverwendungskontrolle für „N-Ergie Bürgersolar II“ und „N-Ergie Bürgersolar III“ fällt insgesamt unauffällig beziehungsweise positiv aus. Die wesentlichen Punkte:
Bei Bürgersolar II wurden insgesamt 193.500 Euro, bei Bürgersolar III 140.000 Euro Anlegergelder eingesammelt. Diese Beträge wurden vollständig für die vorgesehenen Investitionen beziehungsweise über Gesellschafterdarlehen für die entsprechenden Solarprojekte eingesetzt. Bei Bürgersolar II flossen die Gelder mittelbar insbesondere in die PV-Freiflächenanlagen Langenaltheim mit rund 2 MWp und Röthlein/Heidenfeld mit rund 6,2 MWp. Bei Bürgersolar III werden die Solarparks Düllstadt mit rund 7,3 MWp, Rieden II mit rund 11 MWp und Abendberg mit rund 9,3 MWp genannt.
Die 140.000 Euro aus Bürgersolar III wurden zur Finanzierung des Investitionsvolumens verwendet, das über die Fremdfinanzierung hinausging. Besonders relevant für Anleger: Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren keine Anlegergelder mehr uninvestiert. Sowohl bei Bürgersolar II als auch bei Bürgersolar III weist der Bericht jeweils 0,00 Euro aus. Der Mittelverwendungskontrolleur stellt ausdrücklich fest, dass die Anlegergelder vollständig verwendet wurden. Auch bei den „sonstigen Ausgaben“ gibt es keine Auffälligkeiten: Hier wird ausdrücklich Fehlanzeige gemeldet.
Wichtig ist allerdings die Abgrenzung: Der Bericht ist keine Bonitätsprüfung und sagt nicht aus, wie sicher Zins- und Rückzahlung der Nachrangdarlehen sind. Gegenstand ist die Kontrolle der Mittelverwendung. Die Wirtschaftsprüfer weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortung für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Verwendung der Anlegergelder bei den gesetzlichen Vertretern der Emittentin liegt.
Kurzurteil: Hinsichtlich der Mittelverwendung sehe ich in diesem Bericht kein unmittelbares Warnsignal. Die eingesammelten Gelder wurden vollständig eingesetzt und konkreten Photovoltaikprojekten zugeordnet. Für eine tatsächliche Risikobewertung von N-Ergie Bürgersolar II/III als Geldanlage bräuchte man allerdings zusätzlich Konditionen, Nachrangregelung, Laufzeiten sowie aktuelle Finanzdaten der Emittentin und der Darlehensnehmer.
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