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Millionen für neue Berufsbildungsideen: Bund öffnet Förderung für Unternehmen, Hochschulen und Bildungsanbieter

GDJ (CC0), Pixabay
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Der Bund will die internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung stärker dafür nutzen, Innovationen nach Deutschland zu holen. Mit der neuen Förderinitiative „InternationalVET“ können künftig unter anderem Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern und Bildungsanbieter finanzielle Unterstützung für entsprechende Projekte erhalten.

Die am 18. August 2026 erlassene und am 28. August im Bundesanzeiger veröffentlichte Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll internationale Erfahrungen stärker mit der Weiterentwicklung des deutschen Berufsbildungssystems verbinden.

Dabei geht es nicht einfach darum, das deutsche Ausbildungssystem ins Ausland zu exportieren. InternationalVET soll ausdrücklich Wissen, Erfahrungen und Innovationen aus internationalen Projekten für Deutschland nutzbar machen.

KI, Fachkräftemangel und neue Lernmodelle im Fokus

Die Bandbreite möglicher Projekte ist groß.

Gefördert werden können beispielsweise Forschungsprojekte zu aktuellen Fragen der internationalen Berufsbildung, neue Diskussions- und Austauschformate für Experten, Instrumente für Berufsbildungsmarketing sowie innovative Lehr-, Lern-, Steuerungs- und Kooperationsmodelle.

Dabei greift das Programm einige der größten Herausforderungen des deutschen Arbeitsmarktes auf.

Ausdrücklich genannt werden Digitalisierung und die zunehmende Nutzung Künstlicher Intelligenz in Arbeits- und Lebenswelt, Mobilität, demografischer Wandel, Fachkräftemangel sowie Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Damit könnte die Förderung beispielsweise für Projekte interessant werden, die untersuchen, wie KI Berufsbilder verändert, wie Beschäftigte für neue Tätigkeiten qualifiziert werden können oder wie internationale Ausbildungskonzepte auf Deutschland übertragen werden können.

Neben der klassischen Erstausbildung umfasst die Richtlinie ausdrücklich auch Berufsorientierung, Teilqualifizierungen, Weiterbildung sowie Re-, Up- und Cross-Skilling.

Auch Unternehmen können Geld bekommen

Interessant ist die breite Gruppe potenzieller Antragsteller.

Förderfähig sind nicht nur öffentliche Bildungseinrichtungen und Hochschulen. Auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – ausdrücklich einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen – können sich beteiligen.

Daneben nennt die Richtlinie Kammern, Gewerkschaften und deren Bildungseinrichtungen, das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern, gewerbliche und nichtgewerbliche Bildungsanbieter, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Länder.

Damit richtet sich InternationalVET ausdrücklich auch an die Privatwirtschaft.

Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung grundsätzlich über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verfügen. Für Auslandshandelskammern und deren Dienstleistungsgesellschaften gilt eine Ausnahme.

Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden

Finanziell ist das Programm durchaus attraktiv.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Projekte können in der Regel über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren unterstützt werden.

Allerdings bedeutet das nicht, dass Unternehmen sämtliche Projektkosten vom Staat erstattet bekommen.

Bei gewerblichen Unternehmen werden die förderfähigen projektbezogenen Kosten unter Berücksichtigung des europäischen Beihilferechts anteilig finanziert. Das Ministerium setzt dabei grundsätzlich eine angemessene Eigenbeteiligung voraus.

Bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen können nichtwirtschaftliche Projekte dagegen individuell bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten finanziert werden. Bei entsprechenden Vorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken kann zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent hinzukommen.

Wie hoch kann die Förderung für Unternehmen ausfallen?

Hier wird es besonders interessant.

Die tatsächliche Förderquote hängt von der Art des Vorhabens ab. Die zugrunde liegenden EU-Beihilfevorschriften sehen unterschiedliche Höchstsätze vor.

Bei Grundlagenforschung können bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten unterstützt werden. Für industrielle Forschung liegt die grundsätzliche Obergrenze bei 50 Prozent, für experimentelle Entwicklung bei 25 Prozent und für Durchführbarkeitsstudien wiederum bei 50 Prozent.

Für kleine und mittlere Unternehmen können diese Quoten teilweise erhöht werden.

Bei industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung sind unter bestimmten Voraussetzungen Förderintensitäten von bis zu 80 Prozent möglich. Kleine Unternehmen können beispielsweise einen Aufschlag von 20 Prozentpunkten erhalten, mittlere Unternehmen zehn Prozentpunkte. Weitere Zuschläge sind unter anderem bei bestimmten Kooperationen oder einer breiten Veröffentlichung der Projektergebnisse möglich.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes Unternehmen automatisch 80 Prozent Förderung erhält. Die konkrete Quote hängt vom jeweiligen Projekt, der Unternehmensgröße, den förderfähigen Kosten und den Voraussetzungen des jeweiligen Förderaufrufs ab.

Personalkosten und Ausrüstung können förderfähig sein

Auch bei den Kosten ist die Richtlinie relativ breit angelegt.

Zu den grundsätzlich beihilfefähigen Positionen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehören Personalkosten für Forscher, Techniker und weiteres Projektpersonal.

Auch Instrumente und Ausrüstung können berücksichtigt werden, soweit sie für das Projekt eingesetzt werden. Hinzu kommen unter bestimmten Voraussetzungen Auftragsforschung, erworbenes Wissen und Patente, Beratungsleistungen sowie zusätzliche Gemein- und Betriebskosten, die unmittelbar durch das Projekt entstehen.

Für Unternehmen bedeutet das: Gefördert werden soll nicht lediglich eine theoretische Idee. Auch konkrete Entwicklungs- und Erprobungsarbeit kann Teil eines förderfähigen Projekts sein.

Millionenbeträge sind theoretisch möglich

Der europäische Beihilferahmen setzt teilweise ausgesprochen hohe Obergrenzen.

Für industrielle Forschung nennt die Richtlinie beispielsweise maximal 35 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben, für experimentelle Entwicklung 25 Millionen Euro und für Durchführbarkeitsstudien 8,25 Millionen Euro. Bei Innovationsbeihilfen für KMU liegt die genannte Obergrenze bei zehn Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben.

Diese Zahlen dürfen allerdings nicht mit typischen oder zugesagten Förderbeträgen von InternationalVET verwechselt werden.

Es handelt sich um beihilferechtliche Maximalgrenzen. Wie viel Geld für einzelne Förderaufrufe tatsächlich bereitsteht und welche Projektgrößen konkret gewünscht sind, wird erst in den jeweiligen Ausschreibungen festgelegt.

Ein automatischer Anspruch auf Förderung besteht ohnehin nicht. Das Ministerium entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Anträge.

Antragsteller müssen einiges liefern

Wer Fördergeld möchte, muss ein belastbares Konzept vorlegen.

Bei einem vollständigen Förderantrag verlangt das Ministerium unter anderem eine detaillierte Projektbeschreibung in deutscher Sprache, eine ausführliche Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplanung sowie einen Verwertungsplan.

Hinzu kommen Angaben darüber, wie die Ergebnisse angewendet werden sollen, eine detaillierte Finanzierungsplanung und gegebenenfalls Interessenbekundungen notwendiger Partner.

Die Behörden prüfen dabei nicht nur, ob die Formalitäten stimmen.

Bewertet werden unter anderem die fachliche Qualität und Originalität des Projekts, die Realisierbarkeit, die Plausibilität des Zeitplans, die wirtschaftliche oder wissenschaftliche Anschlussfähigkeit, die langfristige Nutzung der Ergebnisse sowie die Finanzierung des Gesamtprojekts. Auch die internationale Erfahrung und Qualifikation der beteiligten Partner spielt eine Rolle.

Damit dürfte klar sein: Eine interessante Projektidee allein reicht nicht.

Antrag kann ein- oder zweistufig laufen

Je nach konkretem Förderaufruf wird es ein einstufiges oder zweistufiges Verfahren geben.

Beim zweistufigen Verfahren müssen Interessenten zunächst eine Projektskizze einreichen. Diese soll grundsätzlich höchstens zehn Seiten umfassen, bei Verbundprojekten zwölf Seiten.

Gefordert werden unter anderem Projektziel, Begründung der Förderung, Arbeits- und Zeitplan, geschätzte Kosten sowie Angaben zur Eignung der beteiligten Organisationen. Erst wenn diese Skizze positiv bewertet wird, folgt die Aufforderung zum vollständigen Förderantrag.

Das kann für Unternehmen durchaus von Vorteil sein: Sie müssen bei zweistufigen Ausschreibungen nicht sofort einen kompletten umfangreichen Antrag ausarbeiten, sondern können zunächst mit einer kompakteren Projektskizze antreten.

International denken – Nutzen für Deutschland zeigen

Der Kern der neuen Förderung ist allerdings enger gefasst, als der Name „InternationalVET“ zunächst vermuten lässt.

Gefördert werden nicht beliebige internationale Bildungsprojekte.

Die Vorhaben sollen internationale Wissens-, Erfahrungs- und Netzwerkressourcen gezielt nutzen, um die deutsche Berufsbildung weiterzuentwickeln. Das Ministerium will internationale Zusammenarbeit damit gewissermaßen als Versuchslabor für Innovationen einsetzen.

Genau darin liegt für Unternehmen möglicherweise die interessanteste Chance.

Wer beispielsweise neue KI-basierte Ausbildungsmethoden, internationale Qualifizierungsmodelle gegen den Fachkräftemangel oder innovative Weiterbildungsansätze entwickelt, könnte das Programm nutzen, um entsprechende Konzepte gemeinsam mit internationalen Partnern zu erproben und anschließend nach Deutschland zu übertragen.

Der Staat übernimmt dabei unter Umständen einen erheblichen Teil der Kosten.

Geschenktes Geld ist es trotzdem nicht.

Antragsteller müssen nachweisen, dass ihr Projekt fachlich überzeugt, finanzierbar ist und einen konkreten Beitrag zu den Zielen der deutschen Berufsbildung leisten kann. Außerdem sind geförderte Organisationen zu umfangreicher Dokumentation und Erfolgskontrolle verpflichtet. Das Ministerium will dabei ausdrücklich Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit der Projekte überprüfen.

Für Unternehmen, Hochschulen und Bildungsanbieter mit international ausgerichteten Innovationsprojekten könnte sich ein genauer Blick auf die kommenden Förderaufrufe dennoch lohnen.

Denn InternationalVET verbindet drei Themen, bei denen Deutschland erheblichen Handlungsdruck hat: Fachkräftemangel, Digitalisierung und die Frage, wie berufliche Qualifizierung mit einer sich immer schneller verändernden Arbeitswelt Schritt halten kann.

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