Interview: „Anleger unterschätzen die Risiken bei Anleihen aus Liechtenstein und der Schweiz“
Die MT Performa Anstalt aus Vaduz warb mit einer Immobilienanleihe für denkmalgeschützte Bauprojekte in Deutschland. Versprochen wurden fünf Prozent Zinsen, Grundbuchsicherheiten und Investitionen in den deutschen Wohnungsmarkt. Rechtsanwalt Maurice Högel von der Kanzlei BEMK Rechtsanwälte in Bielefeld warnt jedoch davor, die rechtlichen Risiken solcher Auslandsinvestments zu unterschätzen. Im Interview erklärt er, worauf Anleger achten müssen – und warum die Durchsetzung von Ansprüchen problematisch werden kann.
Herr Högel, Angebote wie die „MT Performa Immobilienanleihe Eins“ wirken auf viele Anleger zunächst seriös. Wo sehen Sie die größten Risiken?
Viele Anleger lassen sich von Begriffen wie „grundbuchbesichert“, „Immobilieninvestment“ oder „Schweizer Franken“ blenden. Dazu kommen feste Zinsen und professionelle Internetauftritte. Das vermittelt Sicherheit. Tatsächlich handelt es sich aber um unternehmerische Anleihen mit erheblichem Ausfallrisiko. Anleger müssen verstehen: Auch bei Immobilienbezug ist ein Totalverlust möglich.
Die Anleihe wirbt mit einer Briefgrundschuld über acht Millionen Euro. Bedeutet das automatisch Sicherheit?
Nein. Eine Grundschuld allein garantiert noch keine problemlose Rückzahlung. Entscheidend ist, welchen Rang die Sicherheit hat, welche weiteren Belastungen bestehen und ob die Sicherheiten im Ernstfall tatsächlich werthaltig und verwertbar sind. Genau das prüfen viele Anleger vor einer Zeichnung nicht ausreichend.
Warum sind Investments über Gesellschaften aus Liechtenstein oder der Schweiz besonders problematisch?
Weil viele Anleger die rechtliche Durchsetzung im Streitfall unterschätzen. Wenn es Schwierigkeiten bei Zinszahlungen oder der Rückzahlung der Anleihe gibt, wird es kompliziert. Zwar kann unter Umständen auch in Deutschland gegen Verantwortliche oder Vorstände vorgegangen werden. Aber sobald Vermögenswerte oder Unternehmensstrukturen in Liechtenstein oder der Schweiz betroffen sind, entstehen erhebliche praktische Probleme.
Was bedeutet das konkret für Anleger?
Selbst wenn Anleger in Deutschland ein positives Urteil erwirken, muss dieses häufig im Ausland vollstreckt werden. Und genau dort wird es teuer. Verfahren in der Schweiz oder Liechtenstein verursachen zusätzliche Gerichts-, Übersetzungs- und Anwaltskosten. Diese Kosten müssen Anleger meist selbst tragen.
Übernimmt das nicht die Rechtsschutzversicherung?
In vielen Fällen nein. Deutsche Rechtsschutzversicherungen decken Vollstreckungsverfahren im Ausland häufig nicht ab oder nur sehr eingeschränkt. Das überrascht viele Betroffene. Anleger stehen dann trotz gewonnenem Verfahren vor erheblichen Zusatzkosten.
Sie bieten betroffenen Anlegern rechtliche Unterstützung an. Wie helfen Sie konkret?
Wir vertreten Anleger bundesweit, wenn es Probleme mit der Rückzahlung von Anleihen oder Investments aus Liechtenstein oder der Schweiz gibt. Dabei prüfen wir mögliche Ansprüche gegen Vorstände, Vermittler oder weitere Beteiligte. Gerade bei grenzüberschreitenden Investments ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung wichtig, bevor Vermögenswerte verschwinden oder Verjährungsfristen ablaufen.
Viele Anleger vertrauen auf die Nähe zu Deutschland und bekannte Immobilienprojekte. Ist das gefährlich?
Ja. Der Hinweis auf deutsche Immobilien oder den deutschen Wohnungsmarkt vermittelt oft ein falsches Sicherheitsgefühl. Entscheidend ist aber immer, wo die Emittentin sitzt und welchem Recht das Investment unterliegt. Bei Auslandsstrukturen sollten Anleger besonders vorsichtig sein.
Ihr Rat an Anleger?
Nicht allein auf hohe Zinsen oder vermeintliche Sicherheiten vertrauen. Gerade bei Investments über Gesellschaften in Liechtenstein oder der Schweiz sollte man sich vorab genau informieren, wie Ansprüche im Ernstfall überhaupt durchgesetzt werden können. Viele Risiken zeigen sich erst, wenn es bereits Probleme gibt.
Guten Morgen
Vielen Dank für dieses Interview. Ich bin leider auch einer, der auf die schönen Versprechungen eines Beraters und auf Empfehlung des Lehrerverbandes Schweiz auf diese Anleihe reingefallen bin. Das Kapital wurde per 1.1.26 nicht zurückbezahlt und man bekommt weder von der Emittentin, noch vom Vermittler (VVK Teufen) noch von der Depotbank Informationen. Die Anleihe liegt noch bei der Depotbank. Es werden aber keine Zinsen mehr bezahlt, dafür werden die Service- und Managementfees ganz normal weiterbelastet. Was nun?