Wenn Gerichte plötzlich neutral auf Dinge schauen – für manche offenbar ein Schock
Manchmal ist es tatsächlich hilfreich, wenn sich ein Gericht eine Angelegenheit einmal nüchtern und neutral anschaut. Denn wenn jede Seite fest davon überzeugt ist, ausschließlich die Wahrheit gepachtet zu haben, fehlt gelegentlich der berühmte Blick von außen.
Interessant auch
In der Vergangenheit meldeten sich bereits mehrfach Rechtsanwälte zu angeblichen Mandaten, bei denen sich später herausstellte:
Die Vollmacht war ungefähr so real wie manche Renditeversprechen im Kryptobereich.
Und bevor am Ende wieder Kosten entstehen für Schreiben mit juristischem Nebelmaschinen-Effekt, schaut man lieber einmal genauer hin.
Besonders interessant ist in den Zusammenhang, dass sich in der Vergangenheit und aktuell diverse Rechtsanwälte für die TGI AG angezeigt haben (immer zunächst ohne einen Vollmachtsnachweis).
Klarstellung
Soweit wir am 20.5.2026 behauptet haben, die Kanzlei Härting aus Berlin habe bis heute keine Vollmacht für die TGI AG vorgelegt, ist nicht vollständig korrekt. Tatsächlich hat die Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte am 4.5.2026 eine allgemeine Vollmacht der TGI AG (ber bea und nicht im Original) vorgelegt.
Die eidesstattliche Versicherung des „europäischen Kryptowunders“
Besonders spannend wirkt zudem die Tatsache, dass ausgerechnet eine Person eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben soll, die aus unserer Sicht eher als „europäischer Kryptoscammer mit Wiedererkennungswert“ bekannt ist.
Das ist ungefähr so beruhigend, wie wenn ein Taschendieb plötzlich als Sicherheitsberater auftritt.
Dabei stützt man sich offenbar auf einen Chatverlauf, den wir selbstverständlich vollständig gesichert haben. Man lernt ja mit den Jahren.
WhatsApp – der natürliche Feind jeder kreativen Erinnerungskultur
Der betreffende Chat liegt im Original vor.
Mit Zeitstempel.
Mit Verlauf.
Mit allem drum und dran.
Und genau deshalb halten wir eine staatsanwaltschaftliche Klärung durchaus für einen vernünftigen Ansatz. Das wurde der betreffenden Person übrigens bereits mitgeteilt.
Was wiederum zeigt:
WhatsApp ist manchmal erstaunlich schlecht geeignet für spätere kreative Erinnerungslücken.
Immerhin keine 12-Stunden-Ganovenfrist
Positiv hervorheben muss man allerdings:
Man hat uns diesmal nicht die inzwischen fast schon klassische „12-Stunden-Sofort-Unterwerfungsfrist“ mancher besonders hektischer Abmahnkanzleien gesetzt.
Nein.
Man gewährte tatsächlich eine Woche Zeit.
Fast schon menschlich.
Vielleicht erlebt die juristische Welt ja doch noch eine kleine Renaissance der Höflichkeit.
Vielleicht sollte man intern nochmal sprechen
Spannend bleibt dennoch die Frage, warum man offenbar nicht genauer prüft, wer dort eigentlich welche Erklärung abgibt.
Denn wenn man Personen seit Jahren kennt, weiß man irgendwann ziemlich genau:
- wer gerne Geschichten erzählt,
- wer versucht, andere aufs Glatteis zu führen,
- und bei wem man besser jede Unterhaltung dokumentiert.
Uns war jedenfalls bereits während des Chats klar:
Hier versucht jemand, eine Falle zu bauen.
Nur dumm, wenn die Gegenseite dabei vergisst, dass unser Anwalt von Anfang an vollständig eingebunden war.
Diese Erkenntnis dürfte den betreffenden Kryptospezialisten allerdings erst jetzt beim Lesen dieses Artikels treffen.
Manchmal schreibt das Leben eben die schönsten Satiren ganz alleine.
„Denn in der Vergangenheit meldeten sich bereits mehrfach Rechtsanwälte zu angeblichen Mandaten, bei denen sich später herausstellte:
Die Vollmacht war ungefähr so real wie manche Renditeversprechen im Kryptobereich.“
Wobei ich mich da frage, wie das gemeint ist: Arbeiten die Rechtsanwälte auf eigengen Antrieb, um da Honorare zu lukrieren? Das wäre ja ein Vergehen, das man der Anwaltskammer melden müsste.
Oder geben sich da Betrüger als jemand anderer aus, ohne dass der angebliche Auftraggeber etwas davon weiß?
Eine Mailadresse „helmut.kaltenegger@gmx.at“ (wenn die noch frei sein sollte) zu eröffnen traue ich mir auch zu.
Und reib‘ mir dann die Hände, dass der Anwalt da Stunden und Gerichtskosten verballert, die ihm keiner zahlt?
Wie muss man sich das vorstellen? Mal angenommen ich bin ein Richter und bereite mich auf einen Prozess vor, mache ich mich da im Internet erstmal schlau, über die Anwälte der Parteien? Wenn ja, was denke ich mir wenn ich lese die Kanzlei H. aus B. arbeitet auch als Abmahnkanzlei für R.V. aus G.? Was für eine Klientel zieht sowas an, oder was für anständige Juristen die da arbeiten!
Härtling vertritt jetzt auch R.V.? Privat? Schade das sich das Mandat für Mario B. schon die Österreicherin geschnappt hat.
Wer vertritt den? Aber nicht die Linda?
Im TGI Video wo Mario B. sich als Opfer dargestellt hat, war sie noch seine Anwältin
Keine Ahnung. Aber ist doch rufschädigend, außer man will diese Klientel haben.
Aber ich meine, Mal gelesen zu haben, dass sie die TGI nicht mehr verträte.