MS „VEGA SAGITTARIUS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – bilanziell überschuldet

Ja, und wer in diese Bilanz schaut, der stellt dann auch fest, dass diese bilanzielle Überschuldung dann auch erneut angestiegen ist.

MS „VEGA SAGITTARIUS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

A K T I V A

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 5.095.295,34 5.394.441,04
I. Sachanlagen 5.095.295,34 5.394.441,04
B. UMLAUFVERMÖGEN 873.490,38 732.243,90
I. Vorräte 56.821,20 28.417,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 687.191,12 211.983,92
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 129.478,06 491.842,16
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 23.463,88 20.426,95
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTERIN 98.485,68 88.382,35
E. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL DER KOMMANDITISTEN 13.459.734,23 12.073.557,34
19.550.469,51 18.309.051,58

P A S S I V A

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 729.392,51 345.882,62
C. VERBINDLICHKEITEN 18.757.400,64 17.900.879,89
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 63.676,36 62.289,07
19.550.469,51 18.309.051,58

ANHANG FÜR DAS GESCHAFTSJAHR 2019

I. Angaben zur Gesellschaft

Die MS „VEGA SAGITTARIUS“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRA 107035 eingetragen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß §§ 274a, 288 i.V.m. §§ 267 Abs. 1 und 264a HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft war zum 31. Dezember 2019 in Höhe von TEUR 13.558 bilanziell überschuldet.

Die Geschäftsführung geht nach der aktuellen Liquiditätsplanung davon aus, dass die in 2020 erzielbaren Chartereinnahmen nicht ausreichen werden, neben den operativen Kosten des Schiffsbetriebs den fälligen Kapitaldienst vollständig zu bedienen. Die Gesellschaft verfügt nicht über Liquiditätsreserven, so dass die Liquidität entsprechend angespannt ist. Sollten unerwartete Kostenbelastungen entstehen, können die sich hieraus ergebenden Verbindlichkeiten ggfs. nicht entsprechend ihrer Fällgkeit beglichen werden und der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet sein.

Darüber hinaus hat das Schiffshypothekendarlehen eine Laufzeit bis Ende 2021. Die Geschäftsführung ist bestrebt, aktuell und für 2022 eine Restrukturierung der Finanzierung zu ordnen und geht daher weiter von einer positiven Fortführungsprognose aus (Going-Concern-Prinzip). Gem. § 19 Abs. 2 InsO besteht daher aktuell keine Insolvenzantragspflicht.

Es besteht gleichwohl die Unsicherheit, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage sein wird, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass der Verkauf des Seeschiffes vor Fälligkeit der Darlehen erfolgen muss. Das Liquiditätssicherungskonzept 2018 sieht einen Darlehensverzicht in Höhe der Differenz zwischen dem Verkaufserlös des Schiffes und der gewährten Darlehen inkl. Nebenleistungen vor. Entsprechend plant die Geschäftsführung eine geordnete Abwicklung der Gesellschaft nach Schiffsverkauf.

Sollte eine Veräußerung des Seeschiffes (planmäßig 2021) nicht möglich sein bzw. der Nettoveräußerungserlös abzüglich der sonstigen Zahlungsverpflichtungen unter dem Rückführungsbetrag der Darlehen liegen und entsprechend nicht alle fälligen Verbindlichkeiten bedient werden können, wäre eine geplante geordnete Liquidation der Gesellschaft gefährdet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten oder zu deren niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt. Fremdwährungsforderungen, Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand wurden zum Devisenkassamittelkurs am Tag der Entstehung angesetzt und mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Tag der Entstehung angesetzt und mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Tilgungsdarlehen werden als Einheit betrachtet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Abschreibung des Schiffes erfolgt linear über 20 Jahre unter Berücksichtigung eines Schrottwertes von EUR 1.505.547,00 (5.576,10 t zu je EUR 270,00). Im Geschäftsjahr 2016 wurde zusätzlich eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von EUR 3.960.122,68 auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte eine weitere außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von EUR 2.737.749,66.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

3. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel (Anlage zum Anhang) im Einzelnen dargestellt.

Mit Abtretungsvereinbarung vom 9./​12. April 2019 hat die Norddeutsche Landesbank, Hannover sämtliche Ansprüche und Rechte aus den Darlehensverträgen und den Betriebsmittelkreditverträgen an die Promontoria BigBen Designated Activity Company, Dublin, Irland abgetreten. Es erfolgte daher eine Umgliederung des Schiffshypothekendarlehens von der Position „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ zu der Position „Sonstige Verbindlichkeiten“. Eine Vergleichbarkeit zum Vorjahr ist daher nur bedingt möglich.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von EUR 2.543,34 (Vj.: EUR 13.733,02) zugleich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

IV. Sonstige Angaben

1. Nachtragsbericht

Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht davon aus, dass sich in der Folge der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) die am Markt erzielbaren Charterraten und die Möglichkeiten eines Schiffsverkaufs bzw. einer Umfinanzierung vermindern werden. Da das Schiff bis August 2020 verchartert ist, wirken sich aktuelle Veränderungen in den Marktraten zunächst nicht aus.

2. Arbeitsnehmer

Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich sieben Arbeitnehmer beschäftigt.

Hamburg, den 27. Mai 2020

gez. Arend Brügge gez. Torsten Brügge
– Geschäftsführer – – Geschäftsführer –
gez. Arne Brügge gez. Daniel Velte
– Geschäftsführer – – Geschäftsführer –

ANLAGE ZUM ANHANG

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2019

Die Vorjahreszahlen werden jeweils in Klammern angegeben.

davon mit einer Restlaufzeit von
Höhe der Ver-
bindlichkeit
EUR
bis zu
1 Jahr
EUR
1 bis zu
5 Jahren
EUR
mehr als
5 Jahren
EUR
Summe 18.757.400,64 1.180.945,24 17.567.455,31 0,00
(Vorjahr) (17.900.879,89) (451.727,15) (17.449.152,74) (0,00)

-davon gesichert durch Schiffshypothek, Forderungsabtretungen: EUR 17.154.486,38 (EUR 16.874.541,49)

ANGABEN ZUR FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 18. Dezember 2020 festgestellt.

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