MS STADT AACHEN T + H Schiffahrts GmbH + Co. KG – Insolvenz

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen  der im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRA 201516 eingetragenen MS STADT AACHEN T + H Schiffahrts GmbH + Co. KG, Palmaille 75, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 202397 eingetragene T + H MS STADT AACHEN Verwaltung GmbH, Palmaille 75, 22767 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Gesa Frederike Ebert, Palmaille 75, 22767 Hamburg, Olaf Staats, Palmaille 75, 22767 Hamburg, Jens Mahnke, Palmaille 75, 22767 Hamburg und Sven Bostelmann, Pallmaille 75, 22767 Hamburg

 

ist am 27.11.2015, um 15:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).  

67c IN 457/15
Amtsgericht Hamburg, 27.11.2015

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