MS „RHL Aqua“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG-bilanziell überschuldet

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 19.920 (Vorjahr: TEUR 16.890) aus und ist bilanziell überschuldet.

MS „RHL Aqua“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

(für Zwecke der Offenlegung)

Aktiva

Geschäftsjahr
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 6.866.320,00 7.985,9
II. Finanzanlagen 25.000,00 6.891.320,00 25,0
– davon Anteile an verbundenen Unternehmen: EUR 25.000,00 (Vorjahr: TEUR 25,0)
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 31.138,30 25,5
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 130.671,44 69,7
III. Guthaben bei Kreditinstituten 1.447.008,45 1.608.818,19 1.299,1
C. Rechnungsabgrenzungsposten 41.786,61 46,1
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 19.920.127,27 16.889,6
Summe 28.462.052,07 26.340,9

Passiva

Geschäftsjahr
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
TEUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteil der Komplementärin 0,00 0,0
II. Kapitalanteile der Kommanditisten
1. Kommanditeinlagen 10.000,00 10,0
2. Kapitalrücklage 13.147.643,83 13.147,6
3. Verrechnungskoten (Entnahmen) 747,82 0,7
4. Verlustvortragskonten 33.077.023,28 – 19.920.127,27 30.046,5
zuzüglich:
5. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 19.920.127,27 16.889,6
Summe Eigenkapital 0,00 0,0
B. Rückstellungen 323.392,50 1.131,0
C. Verbindlichkeiten 28.138.659,57 25.120,6
– davon gegenüber Gesellschaftern: EUR 62.138,32 (Vorjahr: TEUR 53,9)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 89,3
Summe 28.462.052,07 26.340,9

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

(für Zwecke der Offenlegung)

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, auf die nach den Kriterien des § 267 HGB i. V. m. § 264a HGB die Rechnungslegungsgrundsätze einer kleinen Kapitalgesellschaft anzuwenden sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) ist mit Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der degressiven Methode unter Ansatz eines Schrottwerts (TEUR 2.388) und einer Nutzungsdauer von 15 Jahren ermittelt.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden mit Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Es ergab sich keine Notwendigkeit zur Bildung von Einzel – und Pauschalwertberichtigungen.

Abweichend von § 264c Abs. 4 Satz 2 HGB wurde auf die Bildung eines separaten Ausgleichspostens für die gehaltenen Anteile an der Komplementärin verzichtet, da die Komplementärin weder am Kapital noch am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt ist.

Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind unter Berücksichtigung des § 253 Abs. 2 HGB in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Inanspruchnahmen von im Vorjahr gebildeten Drohverlustrückstellungen wurden nach der Bruttomethode gebucht.

Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, wurden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung oder dem Stichtagskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursdifferenzen wurden – in Abhängigkeit von der Restlaufzeit unter Beachtung von Realisations-, Imparitäts- sowie Anschaffungskostenprinzip – durch Neubewertung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag berücksichtigt.

Das Schiffshypothekendarlehen wird als einheitlicher Schuldposten mit einer Gesamtrestlaufzeit von insgesamt größer einem Jahr behandelt. Deshalb wird bei der Währungsumrechnung § 256a Satz 2 HGB nicht angewendet. Das Schiffshypothekendarlehen (TUSD 22.079) wird zum Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs (1,0887 USD/EUR) bewertet.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Gesellschaft ist zu 100 % an der Verwaltung MS „RHL Aqua“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg, beteiligt. Das Eigenkapital zum 31.12.2014 betrug EUR 41.612,34. Zum 31.12.2014 wies die Verwaltung MS „RHL Aqua“ Schiffahrtsgesellschaft mbH einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3.381,48 aus.

Unter den Guthaben bei Kreditinstituten ist ein Betrag in Höhe von TEUR 1.381 (Vorjahr TEUR 1.239) an das Kreditinstitut verpfändet und erst nach Freigabe durch das Kreditinstitut für die Gesellschaft verfügbar. Der Jahresfehlbetrag wird vollständig den Verlustsonderkonten zugeschrieben.

Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7.805,7 (Vorjahr: TEUR 192,3) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 16.305,4 (Vorjahr: TEUR 14.600,6) haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 27.941,5 (Vorjahr: TEUR 24.997,6) mit Schiffshypotheken und Abtretungen besichert.

Die Gesellschaft hat Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in Form einer Schiffshypothek gemäß § 251 HGB bestellt. Zum Bilanzstichtag wurden die besicherten Kreditlinien in Höhe von TEUR 27.780 (Vorjahr: TEUR 24.954) in Anspruch genommen. Aufgrund von aufgestellten Planrechnungen, die die Zahlungsfähigkeit der betreffenden Kreditnehmer dokumentieren, rechnet die Geschäftsführung nicht mit einer Inanspruchnahme aus den bestellten Sicherheiten.

Wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 19.920 (Vorjahr: TEUR 16.890) aus und ist am Bilanzstichtag bilanziell überschuldet.

Im Jahr 2013 hat die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken und Gesellschaftern eine Vereinbarung über die Finanzierung der Gesellschaft auf Basis eines Fortführungskonzeptes für die Jahre 2013 bis 2016 getroffen. Die Geschäftsführung verhandelt derzeit mit den finanzierenden Banken und Gesellschaftern über Anschlussmaßnahmen und erwartet, dass die Verhandlungen zu einem positiven Abschluss gebracht werden können.

Im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft geht die Geschäftsführung daher davon aus, dass in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gegeben ist.

Aufgrund dessen erfolgt die Bilanzierung unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Sonstige Pflichtangaben

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin Verwaltung MS „RHL Aqua“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Hamburg. Das Stammkapital beträgt TEUR 25,0.

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Komplementärin ist im Geschäftsjahr:

Hauke Pane, Schifffahrtskaufmann, Hamburg.

 

Hamburg, 15. Dezember 2016

MS „RHL Aqua“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Verwaltung MS „RHL Aqua“ Schiffahrtsgesellschaft mbH

als geschäftsführende Komplementärin

gez. Hauke Pane

Es handelt sich um den vorläufigen noch nicht festgestellten Jahresabschluss.

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