Mord im Straßenverkehr – Landgericht Frankfurt lässt Anklage wegen Mordes im Straßenverkehr zu

In einem vor der 21. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main anhängigen Strafverfahren wird sich ein 39 Jahre alter Kraftfahrzeugführer zu verantworten haben, dem die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zweifachen Mord, gefährliche Körperverletzung und Verbotene Kraftfahrzeugrennen zur Last legt. Der Wortlaut der genannten Straftatbestände ist im Anhang abgedruckt.

Nach dem in der Anklageschrift dargestellten Sachverhalt soll der Angeklagte am 21. November 2020 mit einem 625 PS-starken PKW des Typs BMW X6 am Straßenverkehr teilgenommen und im Frankfurter Ostend auf der zu diesem Zeitpunkt stark befahrenen Sonnemannstraße an mehreren Ampeln beim Anfahren jeweils stark beschleunigt haben. In der Kurve zur Oskar-von-Miller-Straße soll er das Gaspedal fast vollständig durchgetreten und einen „Drift“ eingeleitet haben, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen und anderen Verkehrsteilnehmern durch seine besonders riskante Fahrweise zu imponieren. Zuvor soll er hierzu einen fahrzeugeigenen Sicherheitsmechanismus (‚Dynamische Stabilitätskontrolle‘) ausgeschaltet haben, der ein Ausbrechen des Fahrzeugs verhindert hätte. Durch sein Fahrverhalten soll der Angeklagte die Kontrolle über den BMW verloren haben, der ungebremst über die Fahrbahn schleuderte und mit über 80 Stundenkilometern zunächst einen 27 Jahre alten Fahrradfahrer und dann eine 31-jährige stark sehbehinderte Frau sowie ihren 61-jährigen Vater erfasste. Während der Radfahrer und der 61-Jährige verstarben, erlitt die geschädigte Frau erhebliche, teilweise potentiell lebensbedrohliche Verletzungen, die eine intensivmedizinische Behandlung notwendig machten.

Der Angeklagte befindet sich seit Anfang März 2021 in Untersuchungshaft.

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