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MOOD AND MOTION AG – Vorstand Bernd Metzler – Insolvenzeröffnung

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Am 07.07.2014 um 15:11 Uhr ist das Insolvenzverfahren  MOOD AND MOTION AG, Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 48613),

vertreten durch:

Bernd Metzler, (Vorstand),   eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Claudia C.E. Jansen, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, D 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3700220, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de

Diebewertung hatte bereits vor geraumer Zeit zu dem Unternehmen berichtet. https://www.diebewertung.de/2013-11-05/mood-and-motion-meldet-insolvenz-an-159355

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 11.08.2014

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 25.08.2014 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

  • Wahl des Insolvenzverwalters
  • Wahl eines Gläubigerausschusses
  • Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
  • Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
  • Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
  • gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Seitens der Insolvenzverwalterin wird darauf hingewiesen, dass die Einreichung eines Insolvenzplanes voraussichtlich im Herbst 2014 beabsichtigt ist.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.07.2014

810 IN 1074/13 M-12-7 :

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