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Mindestlohn für Menschen mit Behinderung? Grundsatzprozess beschäftigt deutsches Gericht

WilliamCho (CC0), Pixabay
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In Deutschland könnte ein Gerichtsverfahren weitreichende Folgen für Hunderttausende Menschen mit Behinderung haben. Vor dem Arbeitsgericht Münster kämpft der 57-jährige Jürgen Linnemann dafür, dass Beschäftigte in sogenannten Werkstätten für behinderte Menschen künftig als reguläre Arbeitnehmer anerkannt werden – mit Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Rund 300.000 Menschen arbeiten bundesweit in diesen Werkstätten. Sie fertigen Produkte und Bauteile für Unternehmen, darunter auch international bekannte Marken. Dennoch erhalten sie häufig nur eine geringe Vergütung, die deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Möglich ist das, weil sie rechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten. Dadurch haben sie auch keinen Anspruch auf weitere Arbeitnehmerrechte wie Tarifverträge oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.

Linnemann will mit seiner Klage erreichen, dass sich dies ändert. Unterstützt wird er von der Berliner Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Eine Entscheidung wird frühestens im kommenden Jahr erwartet.

Kritiker des Werkstättensystems sehen darin seit Langem ein strukturelles Problem. Der frühere Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe bemängelt, dass viele Menschen mit Behinderung von klein auf in einem getrennten System aus Förderschule und Werkstatt verbleiben und kaum Chancen erhalten, auf dem regulären Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Nach Angaben der Vereinten Nationen gelingt weniger als einem Prozent der Beschäftigten der Wechsel aus einer Werkstatt in eine reguläre Anstellung.

Ein Grund dafür seien auch wirtschaftliche Anreize: Unternehmen, die Aufträge an Werkstätten vergeben, können dadurch Ausgleichsabgaben reduzieren, die sie zahlen müssen, wenn sie zu wenige Menschen mit Behinderung beschäftigen.

Gleichzeitig verweisen Werkstätten auf ihre wichtige soziale Funktion. Viele Beschäftigte fühlten sich dort sicher und gut aufgehoben. Die Vorsitzende eines Werkstattrats in Paderborn berichtet, zahlreiche Kolleginnen und Kollegen hätten den regulären Arbeitsmarkt erlebt und seien wegen des dortigen Leistungsdrucks bewusst in die Werkstatt zurückgekehrt.

Auch Werkstattleiterin Karla Bredenbals räumt ein, dass deutlich mehr Menschen den Sprung in reguläre Beschäftigung schaffen sollten. Sie betont jedoch, dass nicht alle Werkstattbeschäftigten die Anforderungen eines gewöhnlichen Arbeitsverhältnisses erfüllen könnten. Deshalb müsse die Diskussion über den Mindestlohn auch die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten berücksichtigen.

Der Fall könnte nun grundsätzliche Fragen über Teilhabe, Inklusion und die Rechte von Menschen mit Behinderung aufwerfen. Beobachter erwarten, dass das Verfahren weit über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für das deutsche Werkstättensystem haben könnte.

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