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Millionenbetrug mit Edelmetallen: BGH bestätigt Urteile im Hamburger Korruptionsfall

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen aufsehenerregenden Betrugs- und Korruptionsfall im Bereich der Edelmetallrückgewinnung endgültig abgeschlossen. Mit Beschluss vom 26. Mai 2026 bestätigte der 1. Strafsenat die Urteile des Landgerichts Hamburg gegen einen langjährigen Mitarbeiter eines Traditionsunternehmens sowie zwei Geschäftsführer von Zulieferfirmen. Sämtliche Revisionen wurden als unbegründet verworfen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein ehemaliger Obermeister eines Hamburger Unternehmens, das Edelmetalle aus Elektronikschrott zurückgewinnt. Nach den Feststellungen des Gerichts manipulierte der Mann über Jahre hinweg gemeinsam mit den Verantwortlichen zweier Lieferantenfirmen die Bewertung angelieferter Materialien.

Goldpulver sorgte für höhere Auszahlungen

Der Angeklagte war für die Entnahme von Proben aus angeliefertem Elektronikschrott zuständig. Diese Proben wurden anschließend im Labor auf ihren Edelmetallgehalt untersucht. Zwischen 2012 und 2016 soll er bei mindestens 33 Lieferungen Goldpulver beigemischt haben, wodurch die Analysen deutlich höhere Goldwerte auswiesen als tatsächlich vorhanden waren.

Die verfälschten Laborergebnisse führten dazu, dass die Lieferungen zu überhöhten Preisen abgerechnet wurden. Die beteiligten Geschäftsführer nutzten die manipulierten Werte bei der Rechnungsstellung und verschwiegen die tatsächliche Zusammensetzung des Materials. Nach Überzeugung des Gerichts entstand dem geschädigten Unternehmen dadurch ein Schaden von rund 3,4 Millionen Euro.

Hohe Haftstrafen für die Beteiligten

Das Landgericht Hamburg verurteilte den ehemaligen Mitarbeiter wegen mehrfachen Betrugs, versuchten Betrugs, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sowie Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren.

Einer der beiden Geschäftsführer erhielt wegen Betrugs, versuchten Betrugs und Bestechung im geschäftlichen Verkehr eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Gegen dessen Sohn, der ebenfalls als Geschäftsführer tätig war, verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen mehrfachen Betrugs.

Bestechungsgelder in bar und Gold

Für seine Unterstützung erhielt der Hauptangeklagte nach den Feststellungen des Gerichts über Jahre hinweg Bargeldzahlungen und Goldbarren. Allein im Jahr 2016 dokumentierte die Kriminalpolizei mehrere Übergaben.

Die illegalen Einnahmen verschwieg der Mann zudem gegenüber dem Finanzamt. Für die Jahre 2012 bis 2015 gab er unvollständige Steuererklärungen ab, für 2016 verzichtete er vollständig auf eine Erklärung. Dadurch wurden Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 950.000 Euro hinterzogen.

Ein erheblicher Teil der Gelder floss auf Konten seiner Ehefrau in Polen. Nach Auffassung der Ermittler sollte das Vermögen dadurch dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden.

Millionenbeträge eingezogen

Neben den Haftstrafen ordnete das Landgericht umfangreiche Vermögensabschöpfungen an. Vom Hauptangeklagten wurden rund 1,5 Millionen Euro sowie mehrere Goldbarren eingezogen. Fast 700.000 Euro davon wurden gemeinsam mit seiner Ehefrau als Einziehungsbeteiligte abgeschöpft.

Auch die beteiligten Unternehmen mussten erhebliche Beträge abführen. Gegen die polnische Lieferfirma wurde die Einziehung von knapp 2,6 Millionen Euro angeordnet, gegen die weitere beteiligte Gesellschaft von rund 800.000 Euro.

Verfahren endgültig abgeschlossen

Der Bundesgerichtshof bestätigte nun sämtliche Entscheidungen des Landgerichts Hamburg. Weder bei der Beweiswürdigung noch bei den verhängten Strafen oder den Einziehungsmaßnahmen konnten die Richter Rechtsfehler erkennen.

Mit der Verwerfung aller Revisionen sind die Urteile rechtskräftig. Der Fall zählt zu den größten bekannt gewordenen Betrugsverfahren im Bereich der Edelmetallrückgewinnung und ist damit endgültig abgeschlossen.

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