Milestone Immobilien AG- bilanziell überschuldete Gesellschaft?

Published On: Dienstag, 21.05.2024By Tags:

Bilanzieller Überschuldung

Definition:
Die bilanzielle Überschuldung tritt ein, wenn das Eigenkapital in der Bilanz negativ ist. Dies bedeutet, dass die Passivseite der Bilanz die Aktivseite übersteigt, also die Schulden höher sind als die Vermögenswerte.

Kriterien:

  • Eigenkapital: Die wichtigste Größe zur Bestimmung der bilanziellen Überschuldung ist das Eigenkapital. Wenn die Verbindlichkeiten größer sind als die Vermögenswerte, ist das Eigenkapital negativ.
  • Bilanzbewertung: Die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt nach handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) in Deutschland.

Relevanz:

  • Wirtschaftliche Bewertung: Die bilanzielle Überschuldung zeigt die finanzielle Situation eines Unternehmens auf Basis der Buchwerte. Sie gibt Auskunft über die wirtschaftliche Lage, ist jedoch nicht unmittelbar mit einer Insolvenzantragspflicht verbunden.
  • Handlungspflicht: Es besteht keine direkte gesetzliche Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen, lediglich aufgrund einer bilanziellen Überschuldung. Sie kann jedoch ein Indikator für finanzielle Probleme sein, der weitere Maßnahmen erforderlich macht.

Insolvenzrechtliche Überschuldung

Definition:
Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf die Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts bezieht. Sie liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, wobei eine Fortbestehensprognose negativ ist.

Kriterien:

  • Fortbestehensprognose: Ein zentrales Element der insolvenzrechtlichen Überschuldung ist die Fortbestehensprognose. Es wird geprüft, ob das Unternehmen in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen in Zukunft zu erfüllen. Eine negative Fortbestehensprognose spricht für eine insolvenzrechtliche Überschuldung.
  • Liquidationsbewertung: Anders als bei der bilanziellen Überschuldung erfolgt die Bewertung der Vermögenswerte auf Basis von Liquidationswerten (Verkaufswerten) und nicht nur auf Buchwerten.

Relevanz:

  • Insolvenzantragspflicht: Bei Vorliegen einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ist der Geschäftsführer eines Unternehmens verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, um keine Insolvenzverschleppung zu begehen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und strafbewährt.
  • Gesetzliche Grundlage: Die insolvenzrechtliche Überschuldung basiert auf den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) in Deutschland.

Zusammenfassung

  • Bilanziell: Bezieht sich auf die Buchwerte in der Bilanz. Das Eigenkapital ist negativ. Keine direkte Insolvenzantragspflicht.
  • Insolvenzrechtlich: Bezieht sich auf die Liquidationswerte und die Fortbestehensprognose. Es besteht eine Insolvenzantragspflicht bei negativer Fortbestehensprognose und nicht ausreichender Deckung der Verbindlichkeiten.

Die insolvenzrechtliche Überschuldung hat eine wesentlich höhere rechtliche Bedeutung und Konsequenz, da sie unmittelbar eine Handlungspflicht (Insolvenzantrag) auslöst, um die Gläubigerinteressen zu schützen und eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden.

Milestone Immobilien AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

BILANZ zum 31.12.2021

Milestone Immobilien AG, Berlin

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr Gesamt Geschäftsjahr Einzelposten Vorjahr Gesamt Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen 521268,41 546351,10
B. Umlaufvermögen 34940714,36 23129919,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11414,68 10914,68
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 318609,04 1444539,46
Summe Aktiva 35792006,49 25131724,68

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr Gesamt Geschäftsjahr Einzelposten Vorjahr Gesamt Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 72254,56 1002147,01
C. Verbindlichkeiten 35719751,93 24129577,67
Summe Passiva 35792006,49 25131724,68

 

Berlin, den 30. März 2022

gez. Shaked

Anhang zum Geschäftsjahr 2021

I. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes

Der Jahresabschluss der Firma Milestone Immobilien AG ist nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes aufgestellt. Die Firma gilt bezüglich der Rechnungslegungsvorschriften als „kleine Kapitalgesellschaft“ im Sinne von 267 Abs. 1 HGB.

II. Erläuterung zur Bilanz

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode wurde an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben.

Die Vorräte zum 31. Dezember 2021 wurden mit den Anschaffungskosten bzw. mit den Herstellungskosten bewertet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem beizulegenden Wert angesetzt.

Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und sind notwendig und ausreichend bemessen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

III. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

bis 25.01.2021: Michelle Shaked, Berlin, Alleinvertretungsbefugnis,

seit 26.02.2021: Avi Shaked, Berlin, Alleinvertretungsbefugnis.

 

Berlin, 30.03.2022

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.03.2022

 

Berlin, den 30.03.2022

Milestone Immobilien AG

Avi Shaked

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