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Mietpreisbremse

geralt (CC0), Pixabay
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Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Vorschlag zur Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse bis Ende 2028 vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde in Form eines Referentenentwurfs seines Ministeriums erstellt und befindet sich nun in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.

Die Mietpreisbremse ist eine Maßnahme, die in besonders angespannten Wohnungsmärkten dafür sorgt, dass die Miete bei Neuvermietungen grundsätzlich nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Regelung soll Mieter vor zu starken Mietsteigerungen schützen. Aktuell ist die Mietpreisbremse bis Ende 2025 in Kraft, der neue Entwurf sieht eine Verlängerung um drei weitere Jahre vor.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse wird von vielen als notwendige Maßnahme angesehen, um in angespannten Wohnungsmärkten den Anstieg der Mieten zu bremsen und damit Wohnraum bezahlbar zu halten. Kritiker hingegen argumentieren, dass dies langfristig Investitionen in den Wohnungsbau hemmen könnte.

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