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Microsoft von Verbraucherzentrale Baden- Württemberg abgemahnt

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Ohne Zustimmung der Nutzer wird ein Installationspaket für das neue Betriebssystem heruntergeladen und auf der Festplatte gespeichert.

Microsoft bot den Nutzern seines Betriebssystems die „Reservierung“ eines kostenlosen Upgrades auf das neue Windows 10 an. Kein Interesse? Egal: Das bis zu 6GB große Installationspaket wurde trotzdem auf der Festplatte abgelegt – ohne das Wissen und die Zustimmung der Nutzer. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht nun rechtlich gegen derartige „Zwangsdownloads“ vor.

Seit mehreren Wochen beschweren sich Verbraucher, die bislang die Microsoft-Betriebssysteme 7 und 8 genutzt haben, über ein bis zu 6 GB großes Datenpaket, das auf ihre Rechner im Hintergrund in einen versteckten Systemordner aufgespielt worden sei – ohne dass sie hierüber informiert worden wären oder eine Zustimmung erteilt hätten. Das Paket enthält Installationsdateien für das neue Microsoft-Betriebssystem 10. Die Nutzer werden aber erst nach dem Download gefragt, ob sie einer Installation zustimmen oder nicht. Für die Verbraucherzentrale stellt dieses Vorgehen eine unzumutbare Belästigung dar, da Nutzer sich nach dem Download aktiv um eine Beseitigung der aufgedrängten Installationsdateien bemühen müssen.

Problematisch wird so ein „Zwangsdownload“ beispielsweise dann, wenn wenig Speicherplatz zur Verfügung steht. Bei schnellen SSD-Festplatten beispielsweise kann das Paket mehr als 10 Prozent des zur Verfügung stehenden Gesamtspeicherplatzes ausmachen.. Auch bei Internetanschlüssen, die nur ein bestimmtes Datenvolumen im Monat zulassen, kann ein solcher „Zwangsdownload“ zu Problemen führen.

Dass das Vorgehen vielen Nutzern ein Dorn im Auge ist, belegen neben Beschwerden bei der Verbraucherzentrale auch Kommentare in einschlägigen Internetforen. Die Verbraucherzentrale hat Microsoft abgemahnt. Das Unternehmen hat sich bisher aber geweigert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Verbraucherzentrale wird das Vorgehen von Microsoft nun einer gerichtlichen Prüfung unterziehen.

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