Startseite Allgemeines Menschliches Urteil
Allgemeines

Menschliches Urteil

Teilen

Homosexuelle Flüchtlinge, die in ihrer Heimat wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden, haben Anspruch auf Asyl. Dieses Grundsatzurteil fällte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH). Aus EuGH-Sicht reicht das alleinige Androhen einer Strafe allerdings nicht aus – Schutz vor Verfolgung müssen die EU-Mitgliedsstaaten erst gewähren, wenn etwa Freiheitsstrafen „tatsächlich verhängt werden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

TGI AG und firmensitz in Liechtenstein-wann handelt die Gewerbebehörde?

Eine Frage, die man an dieser Stelle sicherlich einmal stellen darf: Wann...

Allgemeines

TGI-Empfehlungsgeber: Gutgläubig, naiv oder mitverantwortlich?

Eine Frage muss man inzwischen offen stellen dürfen: Waren manche Empfehlungsgeber der...

Allgemeines

Ganz ehrlich: So eine Zittersaison brauch ich als Arminia-Fan nicht nochmal

Also irgendwann reicht’s halt auch mal. Ja, klar: Am Ende irgendwie durchgekommen....

Allgemeines

Vorsicht bei dubiosen Festgeld-Portalen: Wenn schon das Impressum Fragen aufwirft, sollten Anleger extrem wachsam werden

Festgeld-Angebote mit angeblich „Top-Zinsen“ von bis zu 4,50 Prozent wirken auf viele...