Mehr Schutz im Internet

Published On: Samstag, 19.11.2011By

Die Europäische Kommission will bis Ende Januar 2012 Vorschläge für ein neues europäisches Datenschutzrecht vorstellen. Die Neuerungen werden große Auswirkungen auf den Datenschutz in Europa haben, aber auch über die Grenzen der EU hinaus.

Das BMELV unterstützt das Ziel der EU-Kommission, den Datenschutz in ganz Europa zu verbessern. Die neue EU-Datenschutzrichtlinie muss die persönlichen Daten von Verbrauchern in Europa besser schützen, unabhängig davon, in welchem EU-Land sie leben oder in welchem Land die Unternehmen ihren Sitz haben, die ihre Daten verarbeiten. Die Möglichkeit der einzelnen Mitgliedsländer in Europa, über die europäischen Standards hinaus zu gehen, sollte jedoch erhalten bleiben.

Zentrales Ziel ist die Stärkung der Selbstbestimmung der Verbraucher über ihre Privatsphäre. Hierzu soll die Kontrolle der Nutzer über ihre persönlichen Informationen und die Transparenz über die Datennutzung verbessert werden.

Aus Sicht des BMELV sollten folgende Punkte europaweit geregelt werden:
Recht, Vergessen zu werden: Verbraucher sollten künftig jederzeit und selbstbestimmt ihre persönlichen Daten löschen können, insbesondere die Daten, die sie selbst ins Internet gestellt haben.
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Verpflichtung von Unternehmen die Grundeinstellungen ihrer Angebote datenschutzfreundlich zu gestalten (privacy by default).
Datenschutz in der Produktentwicklung: Verpflichtung, den Datenschutz schon bei der Entwicklung von Angeboten umzusetzen (privacy by design).
Einwilligung in die Profilbildung: Die Profilbildung sollte klar geregelt werden und nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein.
Bessere Rechtsdurchsetzung gegenüber internationalen Unternehmen und gegenüber Unternehmen mit Sitz in der EU.
Verbesserung der internationale Zusammenarbeit beim Datenschutz: Insbesondere sollte das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA effektiver durchgesetzt werden. Das Abkommen soll ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Übermittlung von Daten aus Europa in die USA gewährleisten.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, bekräftigten nach einem Gespräch am 7.11.2011 in Brüssel: „Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, direkt dem Europäischen Datenschutzrecht unterliegen sollten. Wer sich nicht daran hält, sollte keine Geschäfte in unserem Binnenmarkt machen dürfen. Dies gilt auch und vor allem für Soziale Netzwerke, deren Nutzer in der EU wohnhaft sind. Wir müssen sicherstellen, dass sich diese Netzwerke an EU-Recht halten und dass EU-Recht angewendet wird, selbst wenn sich die Anbieter außerhalb der EU befinden, oder Daten in so genannten „Clouds“ speichern.“

Quelle:BMELV

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