Lombardium-wird es jetzt eng für die Vermittler?

Published On: Dienstag, 25.07.2017By Tags:

Das könnte nun durchaus sein, wenn man den den Artikel von Rechtsanwalt Röhlke liest.

Gerichte sehen Prospektfehler – Vermittler haften auf Schadenersatz – Bedeutung und Hoffnung für betroffene Anleger 

Nachdem vor kurzem eine erste Verurteilung eines Vermittlers der desaströsen „Lombard Classic 2“- Beteiligung zu Schadenersatz gegenüber einem betroffenen Anleger bekannt wurde, hat ein von Röhlke Rechtsanwälte vertretener Mandat vor dem Landgericht Landshut einen weiteren Erfolg erzielt. Nach eindringlichen Hinweisen des Gerichts zur Frage von Prospektfehlern und deren Erkennbarkeit für den Vermittler kam es zu einem für den Anleger sehr vorteilhaften Vergleichsschluss.

Besteht für die betroffenen LC 2-Anleger und ihre Familien durch diese Entscheidung Hoffnung?

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke erläutert die Bedeutung des Verfahrens. „Bereits im letzten Jahr hatte das Landgericht Hamburg in einem von uns für eine Mandantin geführten Verfahren gegen die Fondsgesellschaft Lombard Classic 2 (LC 2) das Vorliegen von Prospektfehlern angedeutet, auf die es im späteren Verlauf des Prozesses dann aber nicht mehr ankam. Jetzt, nach der Insolvenz der Ersten Oderfelder, kann der Anleger seinen Schaden am besten von den Vermittlern einklagen. Ein wichtiger Baustein für einen erfolgreichen Anlegerprozess ist ein Prospekt, der fehlerhaft ist und dessen erkennbare Fehler und Widersprüchlichkeiten der Berater nicht korrigiert hat. Genau das hat das Landgericht Landshut jetzt in einer mündlichen Verhandlung so protokolliert. Der Vermittler hat daraufhin klugerweise einem Vergleich in beträchtlicher Höhe zugestimmt“, berichtet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Plausibilitätsüberprüfung – Prospektfehler – Haftungsfolgen

Erfolgt eine Kapitalanlageberatung durch einen Prospekt und ist der Prospekt unrichtig, ist die Beratung auch ungenügend und löst Haftungsfolgen aus. Dies gilt in jedem Falle dann, wenn der Berater, der vor Vertrieb des Kapitalanlageproduktes zu einer Prüfung der Plausibilität des Angebotes verpflichtet ist, den Fehler hätte erkennen können. Eine derartige Konstellation haben jetzt unabhängig voneinander zwei Landgerichte angenommen, und dies auch noch bezogen auf zwei unterschiedliche Prospektfehlern, teilt der erfahrene Anwalt mit.

Anleger suchten die Expertise zur Bewertung des Angebots – Rechtsprechung legt den Beratern die Prüfungspflichten auf

Damit ist auch der gängigen Argumentation der Vermittler und Berater der Boden entzogen, sie hätten den Betrug ja gar nicht erkennen können. Vermittler und mit ihnen zusammenarbeitende Rechtsanwälte behaupten gerne, sie seien ebenso Opfer wie die Anleger, sie seien ebenso von den angeblich „wahren Verantwortlichen“ hinters Licht geführt worden und man müsse diese zur Verantwortung ziehen, während Prozesse gegen die Vermittler ja nahezu unmöglich zu gewinnen seien.

Das stellt nach Rechtsanwalt Röhlkes Ansicht die Verhältnisse auf den Kopf: denn die Anleger haben ja gerade deshalb den angeblich seriösen Rat der Vermittler gesucht, weil ihnen die Expertise zur Bewertung des Angebotes fehlte. Genau deshalb legt die Rechtsprechung den Beratern auch Prüfungspflichten auf, und genau deshalb haften die Vermittler für fehlende Hinweise auf unerkannte, aber erkennbare Plausibiltätsmängel des Angebotes.

Die Meinung der Gerichte hat Auswirkungen auch auf die im Rahmen der Insolvenz angemeldeten Forderungen. Insolvenzverwalter Scheffler hat in großem Umfang die von den Anlegern angemeldeten Forderungen bestritten, auch soweit sie auf gestützt waren. Röhlke geht davon aus, dass die Frage der Haftung der insolventen Ersten Oderfelder KG für den fehlerhaften Prospekt in einem Pilotverfahren geklärt werden muss.

„Im Insolvenzverfahren ist nach unserer Einschätzung mit einer Zahlungsquote im unteren einstelligen Bereich zu rechnen, die auch erst in einigen Jahren erfolgen wird. Schon vor diesem Hintergrund ist jedem Anleger zu raten, seine Ansprüche gegenüber den Beratern und Vermittlern unabhängig anwaltlich überprüfen zu lassen. Nicht unwahrscheinlich ist zudem das Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung des Beraters, sodass im Erfolgsfälle auch tatsächlich eine Zahlung auf den Schaden erfolgen könnte,“ meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

6 Comments

  1. Ingeborg Dienstag, 25.07.2017 at 21:29 - Reply

    Erich Bauer, respektlos!

    Roncalli ,du meinst sicherlich die Rechtschutzversicherung oder?

    Warum sollte die Haftpflicht bezahlen?
    Schön wäre es eine Antwort zu bekommen.

    • Roncalli Mittwoch, 26.07.2017 at 09:53 - Reply

      Nein, die Rechtsschutzversicherer lehnen ja die Deckung mangels Erfolgsaussichten ab und deshalb werden ja die Anleger an einen ausländischen Prozessfinanzierer verwiesen. Die Clowns-Haftpflichtversicherer ist für die Vermittlerklagen eintrittspflichtig.

    • Erich Bauer Mittwoch, 26.07.2017 at 12:10 - Reply

      Liebe Ingeborg, merken Sie nicht, dass Sie mit Roncallis Geschichte veralbert werden?

  2. Roncalli Dienstag, 25.07.2017 at 14:14 - Reply

    Liebe Geschädigte,

    ich möchte Ihnen meine traurige Geschichte mit dem Pfandleihhausskandal nicht vorenthalten:

    Nennen wir mich Roncalli. Aufgewachsen bin ich als zweitjüngster Sohn einer Zirkusfamilie. Mein Vater war der Stolz unserer Familie, da noch nie jemand vor ihm so schnell von der Tätigkeit als Elefantenkäfigentmister zur Tigerbetreuung aufstieg. Ich möchte Sie jedoch nicht mit meiner Familiengeschichte langweilen.

    Eines Abends fuhr ich mit meiner Familie in unserem Wohnwagen durch unsere Heimatstadt Duisburg-Marxloh. Ich hatte wie meist die Gummistiefel meines Vaters an, weil ich schon seit Kind in seine Fußstapfen treten wollte. Leider hatten die Elefanten an diesem Tag verdorbenen Salat bekommen und ich rutschte auf dem Trittbrett des Wohnwagens aus und fiel von dort auf die Straße. Meine Familie merkte von all dem nichts.

    Auf mich alleine gestellt, beabsichtigte ich zunächst mein Lebensunterhalt mit Eierdiebstahl zu bestreiten. Ich wurde jedoch schon bei dem Versuch gefasst und aufgrund der Schwere der Tat in einem Eilverfahren zu lebenslang in verschärfter Einzelhaft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

    An Weihnachten meines elften Jahres in der Vollzugsanstalt wurde mich von der Küchenhilfe des Gefängnisses ein Los der Lotterie „Aktion Sorgenkind“ geschenkt und siehe da: ich hatte den Hauptgewinn. 100.000 Euro. Wegen guter Führung unter dem Versprechen nie mehr Eier zu stehlen wurde ich dann entlassen und fragte mich, was ich mit dem Geld nun anfangen soll. Sollte ich das Geld für Wohnwagen im Ruhestand sparen? Oder eventuell sofern ich einmal Enkel bekomme, diesen das Studium finanzieren? Letzteres schl0ss ich aus, da ich seitdem Gefängnisaufenthalt in meiner Fortpflanzungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war. So beschloss ich für die Menschen die noch weniger Freude im Leben hatten als ich da zu sein und begann meine Tätigkeit als Unterhaltungsclown in einem Hospiz. Während einem Beratungsgespräch zu einer Clown-Haftpflichtversicherung erwähnte mein Versicherungsmakler, dass ich das Geld auch sicher und festgeldgleich anlegen könnte. Ich hatte zwar keine Ahnung was ein Festgeld ist und konnte auch nach meinem Sturz nur den „Knax“-Heften aus der Sparkasse eingeschränkt folgen, die Idee in ein Pfandleihhaus zu investieren gefiel mir jedoch sehr, da ich dort bereits früher positive Erfahrungen bei der Beleihung der Gummistiefel meines Vaters sammeln konnte.

    Die Bilder eines goldenen Uhrwerks in dem Prospekt überzeugten mich von der Sicherheit der Anlage. Die Clown-Haftpflichtversicherung hatte ich obendrein abgeschlossen. Nun ist mein Geld weg, weil der Vermittler mir den Prospekt nicht vorgelesen hat, sondern mir nur das Bild von dem Uhrwerk gezeigt hatte.

    Mein Anwalt rät mir zu einer Klage gegen den Vermittler. Meine Clown-Haftpflichtversicherung hat die Sache sofort übernommen und mich bestärkt es im dem Gefühl, dass der Clown am Ende des Tages doch etwas zu lachen hat.

    • Erich Bauer Dienstag, 25.07.2017 at 19:19 - Reply

      Ha! Ha! Ha!

  3. BaFinFan Dienstag, 25.07.2017 at 11:49 - Reply

    Würden Sie bitte im Dienste der geschädigten Anleger die zwei Landgerichte mit dem jeweiligen Aktenzeichen benennen?

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