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Lignum Gruppe-Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) Verfahren

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Tilp hat nunmehr die ersten Anlegerklagen gegen die Verantwortlichen der Lignum-Gruppe eingereicht und Anträge auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor dem Landgericht Berlin gestellt.

Die seit über 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Tübinger Kanzlei Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat nunmehr für die ersten von ihr vertretenen Kläger Anlegerklagen in Sachen Lignum eingereicht. Gleichzeitig hat sie Musterverfahrensanträge nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) mit mehreren Feststellungszielen gestellt.

Im April 2016 wurde die Insolvenz der Lignum-Gruppe bekannt. In den vergangenen gut 12 Monaten wurden der Sachverhalt und unter anderem die Geschäftszahlen und Prospekte der Lignum-Gruppe ausgewertet und geprüft. Im Ergebnis wird nun die Verantwortlichkeit der leitenden Personen sowie der tätig gewordenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur gerichtlichen Überprüfung gestellt.

Tilp vertritt derzeit knapp 1500 geschädigte Anleger in Sachen Lignum. Nach der Rechtsauffassung von Tilp haben sich die Verantwortlichen bei Lignum u. a. wegen einer Reihe von unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber den Anlegern schadenersatzpflichtig gemacht.

Wesentlicher Gegenstand des jetzigen Mustererfahrens ist die Frage zur Aufklärungspflicht über die mit der Investition verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Risiken und damit zur Frage der Werthaltigkeit der Investition seit Beginn für den Anleger. Lignum vertrat die Ansicht, es handle sich bei den sogenannten Rundholzkaufverträgen nicht um eine Vermögensanlage, sondern bewarb Kauf- und Dienstleistungsverträge. Darüber hinaus wurde explizit mit einer Sicherheit geworben, die dem Anleger vermitteln sollte, dass Risiken quasi ausgeschlossen seien. Dieses bewarb Lignum auch mit durchweg positiven Ertragsprognosen. Nach Bekanntwerden der Insolvenz versuchte man seitens Lignum, der BaFin die „Schuld“ zuzuschieben. Tilp teilt diese Rechtsauffassung nicht.

Die noch junge Verfahrensart des KapMuG-Musterverfahrens erhöht die Chancen betroffener Kapitalanleger deutlich, ihre Rechte wahrzunehmen und erfolgreich durchzusetzen. Das Landgericht Berlin kann nun diese Verfahrensart durch Erstellung eines Vorlagebeschlusses einleiten.

Sodann hätten weitere Anleger im Rahmen des Musterverfahrens die Möglichkeit, ihre eigenen Ansprüche verjährungshemmend durch die sog. Anspruchsanmeldung über einen Anwalt geltend zu machen, ohne selbst klagen zu müssen. Somit sind Musterverfahren nach KapMuG besonders geeignet, um die Rechte einer Vielzahl von betroffenen Anlegern geltend zu machen.

Tilp hat eine Plattform unter www.lignum-klage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei informieren können.

 

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