Ein besonders grausamer Fall von Krankenhaussverbrechen hat in Aachen sein juristisches Ende gefunden: Das Landgericht Aachen hat einen 44-jährigen Krankenpfleger wegen Mordes an zehn Patienten und versuchten Mordes in 27 weiteren Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest – eine Entscheidung, die eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten nahezu ausschließt.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann den schwerkranken Patientinnen und Patienten auf einer Palliativstation eines Krankenhauses in Würselen zwischen 2023 und 2024 tödliche Injektionen verabreicht. Die Medikamente führten bei den Opfern zu Herzstillständen oder anderen lebensbedrohlichen Komplikationen. In zahlreichen Fällen überlebten die Patienten nur dank des schnellen Eingreifens anderer Pflegekräfte und Ärztinnen.
🏥 Taten auf Palliativstation – gezieltes Missbrauchen des Vertrauens
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Pfleger bewusst und planvoll handelte. Er habe seine Stellung ausgenutzt, um den Patientinnen und Patienten Medikamente zu injizieren, die nicht ärztlich verordnet waren. Die Opfer befanden sich in einem besonders verletzlichen Zustand – viele von ihnen waren schwer krank und befanden sich in palliativer Behandlung.
Die Richter sprachen in ihrer Urteilsbegründung von einem „systematischen Missbrauch des beruflichen Vertrauensverhältnisses“ und einer „Kälte und Rücksichtslosigkeit“, die das Handeln des Angeklagten geprägt habe. Der Pfleger habe über Leben und Tod entschieden, ohne jede rechtliche oder moralische Befugnis.
🧪 Ermittlungen nach auffälligen Todesfällen
Die Taten kamen ans Licht, nachdem es im Krankenhaus zu einer Häufung unerklärlicher Todesfälle gekommen war. Kolleginnen und Kollegen hatten Unregelmäßigkeiten bei Medikamentenbeständen und Injektionen festgestellt. Daraufhin leitete das Krankenhaus interne Untersuchungen ein und schaltete die Polizei ein.
Bei der Durchsicht von Patientenakten und toxikologischen Gutachten stießen die Ermittler auf eine Serie verdächtiger Fälle, die sich über Monate erstreckte. Schließlich erhärtete sich der Verdacht, dass der Pfleger eigenmächtig nicht verschriebene Substanzen injiziert hatte.
⚖️ Urteil mit Signalwirkung
Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld stellte das Landgericht klar, dass es sich um außergewöhnlich verwerfliche Taten handelt. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren, wie sie bei lebenslanger Freiheitsstrafe grundsätzlich möglich wäre, in diesem Fall ausgeschlossen.
Das Urteil erinnert in seiner Tragweite an frühere Fälle von Serienmorden in Pflegeeinrichtungen – etwa an den Krankenpfleger Niels H., der in ähnlicher Weise zahlreiche Patienten getötet hatte. Auch hier betonte das Gericht, wie wichtig frühe Kontrollmechanismen und transparente Aufklärung in medizinischen Einrichtungen seien.
🕯️ Fassungslosigkeit und Trauer bei Angehörigen
Während der Urteilsverkündung herrschte im Gerichtssaal Stille. Angehörige der Opfer reagierten mit Fassungslosigkeit und Erleichterung zugleich. Viele hoffen, dass das Urteil nun endgültig Gerechtigkeit bringt und ähnliche Taten künftig verhindert werden können.
Das Krankenhaus in Würselen hat inzwischen umfassende Maßnahmen angekündigt, um Sicherheits- und Kontrollstandards im Medikamentenmanagement zu verschärfen.
📜 Fazit
Das Urteil des Landgerichts Aachen setzt ein klares Zeichen: Der Missbrauch medizinischer Verantwortung zum Töten Schutzbefohlener wird als das geahndet, was es ist – ein besonders schweres Verbrechen.
Der Fall erschüttert nicht nur die Region, sondern wirft erneut die Frage auf, wie Patientensicherheit und Kontrolle in Krankenhäusern verbessert werden können, um solches Leid künftig zu verhindern.
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