Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 36-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen des Messeranschlags vor einer Bar in Bielefeld zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.
Nach den Feststellungen des Staatsschutzsenats war der Mann bereits zwischen 2015 und 2016 Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und als Kämpfer in Syrien aktiv. Auch nach seiner Flucht über die Türkei und seiner Einreise nach Deutschland als Asylsuchender im Jahr 2023 hielt er an der radikal-islamistischen Ideologie fest.
Der Angeklagte hatte sich laut Gericht entschlossen, im Mai 2025 im Auftrag des IS einen Anschlag auf Gäste einer Bar in Bielefeld zu verüben. Kurz vor der Tat übermittelte er ein Bekennervideo an ein IS-Mitglied, um seine erneute Aufnahme in die Terrororganisation zu dokumentieren.
Am 18. Mai 2025 griff er mehrere Menschen mit einem Messer an und stach gezielt auf Oberkörper und Rücken seiner Opfer ein. Vier Personen wurden schwer verletzt. Nur durch das Eingreifen weiterer Gäste und die schnelle medizinische Versorgung überlebten die Betroffenen. Der Täter floh zunächst vom Tatort, bevor er später festgenommen wurde.
Das Gericht wertete die Tat als versuchten Mord in vier Fällen aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Ausschlaggebend für die lebenslange Freiheitsstrafe waren unter anderem die hohe Zahl der Opfer, die terroristische Motivation sowie die schweren Folgen für die Verletzten.
Den vier Nebenklägern sprach das Gericht zudem jeweils 70.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Verurteilte als auch der Generalbundesanwalt können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
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