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Landgericht Düsseldorf

Beschluss

In dem Rechtsstreit
Unger gegen HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und
Verwaltungsgesellschaft mbH u.a.

wird gemäß § 3 Abs. 2 KapMuG folgender Musterverfahrensantrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht:

1.

Vollständige Bezeichnung der Beklagten und ihrer gesetzlichen Vertreter:

HVT HanseVermögen Treuhand-, Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Ivonne Kupke, Tinsdaler Kirchenweg 275 A, 22559 Hamburg,

Beklagte zu 1.,

POC Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Edmund Kockartz und Klaus Christochowitz, Zur Wasserburg 24, 40764 Langenfeld,

Beklagte zu 2.,
2.

Bezeichnung des Anbieters:

Conservative Oil Corporation, Calgary (Kanada)

3.

Bezeichnung des Prozessgerichts:

Landgericht Düsseldorf

4.

Aktenzeichen des Prozessgerichts:

10 O 238/17

5.

Feststellungsziele des Musterverfahrensantrags:

Es wird festgestellt, dass der Verkaufsprospekt zu der Beteiligung POC Zwei GmbH & Co. KG in der Fassung des Nachtrags Nr. 1 vom 08.04.2010

a)

nicht hinreichend über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen informiert,

b)

nicht hinreichend über die Risiken aus Finanzierungsverträgen informiert.

6.

Knappe Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhalts:

Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer auf Prospektfehlern beruhenden fehlerhaften Aufklärung im Vorfeld einer treuhänderischen Beteiligung an der POC Zwei GmbH & Co. KG geltend. Grundlage seines Entschlusses zum Beitritt war nach seinem Vortrag der oben genannte Verkaufsprospekt. Die Beklagten sind Gründungskommanditistinnen, die Beklagte zu 1. zudem Treuhandkommanditistin der POC Zwei GmbH & Co. KG.

7.

Zeitpunkt des Eingangs des Musterverfahrensantrags beim Prozessgericht:

Der ursprünglich am 23.06.2017 beim Landgericht Hamburg eingegangene Musterverfahrensantrag ist nach Verweisung am 02.10.2017 beim Landgericht Düsseldorf eingegangen.

 

Düsseldorf, 08.03.2018

10. Zivilkammer

Dr. Hüser
Vorsitzender Richter am
Landgericht
als Einzelrichter

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