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Lambert Liesenberg Life Forestry Switzerland AG und Holinvest AG keine zufälligen Verbindungen

geralt (CC0), Pixabay
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Vom Teakbaum zum Pfefferfeld: Das Firmengeflecht um Carl-Lambert Liesenberg

Life Forestry ist insolvent, Holinvest bleibt aktiv – und in beiden Gesellschaften führt die Spur zu demselben Mann

Stans/Luzern. Über Jahre verkaufte die Life Forestry Switzerland AG Anlegern eine ebenso einfache wie attraktive Geschichte: Statt Aktien oder Fonds sollten sie etwas Greifbares erwerben – Teakbäume auf Plantagen in Costa Rica und Ecuador. Nachhaltigkeit, Sachwert, professionelles Plantagenmanagement und langfristige Renditechancen bildeten die zentralen Elemente des Geschäftsmodells.

Heute befindet sich die Schweizer Gesellschaft im Konkurs beziehungsweise in Liquidation. Das Konkursverfahren wurde mangels Aktiven eingestellt. Gleichzeitig führt eine zweite Spur nach Luzern: zur Holinvest AG, einem Unternehmen, das ebenfalls mit nachhaltigen Agrarprojekten auftritt und unter anderem ein Pfefferinvestment in Tansania vermarktete.

Die personelle Konstante zwischen beiden Gesellschaften heißt Carl-Lambert Liesenberg.

Eine Auswertung von Schweizer Handelsregisterdaten, Unternehmenswebseiten, Veröffentlichungen der deutschen Finanzaufsicht BaFin und Konkursmeldungen zeichnet das Bild eines über Jahre gewachsenen Firmenumfelds, in dem sich Geschäftsmodelle, Personen und Themen wiederholen. Sie beweist weder Betrug noch eine persönliche Haftung Liesenbergs. Doch sie wirft Fragen auf, die für Anleger spätestens seit dem Zusammenbruch von Life Forestry erhebliche Bedeutung haben.

Recherchestand: 30. August 2026.


Die zentrale Figur: Carl-Lambert Liesenberg

Im Handelsregister taucht Carl-Lambert Liesenberg bei Life Forestry ebenso auf wie bei Holinvest.

Bei der Life Forestry Switzerland AG in Liquidation wird er aktuell als Verwaltungsrat beziehungsweise zeichnungsberechtigte Person mit Einzelunterschrift geführt. Die Gesellschaft wurde bereits 2006 eingetragen.

Bei der Holinvest AG ist die Verbindung ebenso eindeutig: Liesenberg ist laut Schweizer Register alleiniger Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift. Auch die eigene Holinvest-Webseite nennt ihn ausdrücklich als Geschäftsführer.

Damit ist die Beziehung zwischen den beiden Unternehmen nicht lediglich thematischer Natur. In beiden Gesellschaften besitzt beziehungsweise besaß dieselbe Person eine zentrale operative und gesellschaftsrechtliche Stellung.

Und die Spur reicht weiter.

Schweizer Registerauswertungen führen Liesenberg außerdem unter anderem bei der Forestry Holding AG sowie bei weiteren Gesellschaften. Bei der heutigen SilvaTerra Projects AG ist er ebenfalls als Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift eingetragen. Bemerkenswert ist dort die Entwicklung des Unternehmens: Die Gesellschaft hieß zunächst Classic Automobile International AG, wurde 2023 in SilvaTerra AG und im Februar 2025 schließlich in SilvaTerra Projects AG umbenannt. Ihr heutiger Gesellschaftszweck betrifft wiederum ökologische und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt-, Natur- und Klimaschutzprojekte.

Diese weiteren Mandate sind für sich genommen kein Hinweis auf Fehlverhalten. Sie zeigen jedoch, dass Life Forestry und Holinvest nicht isoliert betrachtet werden sollten.


Life Forestry: Das Versprechen vom eigenen Teakbaum

Life Forestry wurde am 1. Mai 2006 in das Schweizer Handelsregister eingetragen. Als Gesellschaftszweck ist unter anderem der Kauf und Verkauf sowie der nachhaltige Aufbau und die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Plantagen angegeben.

Das Anlagekonzept richtete sich über Jahre auch an deutsche Privatanleger.

Die Unternehmenskommunikation präsentierte das Modell ausdrücklich nicht als klassische Fondsbeteiligung, sondern als Direktinvestment. Kunden sollten Eigentümer bestimmter Teakbaumbestände werden.

Nach eigenen Angaben der Gesellschaft war unmittelbarer Vertragspartner die Schweizer Life Forestry Switzerland AG. Eine Life Forestry Costa Rica S.A. sollte Eigentümerin des Grund und Bodens sein, auf dem die Bäume standen. Eine weitere Gesellschaft, die Life Forestry Ecuador S.A., sollte für Plantagen in Ecuador zuständig sein.

Gerade diese Trennung ist heute von besonderer Bedeutung.

Denn wenn ein Schweizer Dienstleistungs- und Vertragsunternehmen insolvent wird, während Bäume, Grundstücke und operative Plantagengesellschaften in anderen Staaten liegen, stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Rechte Anleger tatsächlich durchsetzen können und gegen welche Gesellschaft.

Life Forestry erklärte früher selbst, die Bäume könnten rechtlich getrennt vom Grundstück erworben werden. Selbst für den Konkurs eines Landbesitzers behauptete das Unternehmen, bereits an Dritte verkaufte Bäume würden nicht in dessen Konkursmasse fallen. Zudem erklärte Life Forestry, Rückstellungen zur langfristigen Finanzierung des Plantagenunterhalts zu bilden.

Das waren Aussagen des Unternehmens.

Ob und in welchem Umfang diese Konstruktion nach der Insolvenz der Schweizer Gesellschaft für jeden einzelnen Anleger tatsächlich trägt, hängt unter anderem vom konkreten Vertrag, der Identifizierung der Bäume, dem anwendbaren ausländischen Sachenrecht, der Lage der jeweiligen Plantage sowie der heutigen Existenz und Handlungsfähigkeit der ausländischen Gesellschaften ab.

Die Insolvenz der Life Forestry Switzerland AG bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sämtliche Bäume der Anleger verschwunden oder Bestandteil der Schweizer Konkursmasse sind.

Umgekehrt bedeutet eine frühere „Baumbesitz-Urkunde“ allein noch nicht, dass ein Anleger seine Ansprüche heute ohne Weiteres praktisch durchsetzen kann.

Genau hier liegt eine der zentralen offenen Fragen des Falls.


Die BaFin griff nicht nur einmal ein

Bereits lange vor dem Konkurs geriet Life Forestry mit der deutschen Finanzaufsicht in Konflikt.

Am 25. September 2018 untersagte die BaFin das öffentliche Angebot einer Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Teakinvestment“ in Deutschland.

Der Grund war klar benannt: Life Forestry hatte nach Auffassung der Behörde keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht, obwohl dieser nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlich war. Der Bescheid wurde nach Angaben der BaFin bestandskräftig.

Damit war die regulatorische Auseinandersetzung jedoch nicht beendet.

2019 beschäftigte die BaFin das Nachfolgeprodukt „Golden Teak – Land Lease“. Mit Bescheid vom 3. September 2019 untersagte die Behörde auch dessen öffentliches Angebot in Deutschland wegen eines Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz. Wieder ging es um einen fehlenden gebilligten Verkaufsprospekt. Life Forestry legte damals Widerspruch ein und beantragte Eilrechtsschutz.

2021 folgte das Produkt „Golden Teak – Land Lease 2020“. Auch hier sah die BaFin zunächst Anhaltspunkte für ein öffentliches Angebot ohne erforderlichen Prospekt und untersagte es schließlich am 27. April 2021.

Es handelt sich damit nicht um ein einzelnes regulatorisches Ereignis, sondern um eine über mehrere Jahre wiederkehrende Auseinandersetzung rund um die Prospektpflicht verschiedener Life-Forestry-Angebote.

Dabei ist eine wichtige Einschränkung notwendig: Eine BaFin-Untersagung wegen eines fehlenden Verkaufsprospekts ist kein Betrugsurteil und keine Feststellung, dass die zugrunde liegenden Bäume nicht existierten.

Die Prospektpflicht ist eine zentrale Vorschrift des deutschen Anlegerschutzrechts. Die BaFin prüft bei der Prospektbilligung jedoch grundsätzlich nicht, ob ein Investment wirtschaftlich erfolgreich sein wird oder ob ein Emittent „seriös“ ist. Entscheidend ist zunächst, ob die gesetzlichen Informations- und Veröffentlichungsanforderungen eingehalten werden.

Die Maßnahmen zeigen deshalb vor allem eines: Life Forestry brachte wiederholt Anlageangebote auf den deutschen Markt, bei denen die deutsche Finanzaufsicht die regulatorischen Voraussetzungen als nicht erfüllt ansah.


November 2025: Der Konkurs

Dann kam der Einschnitt.

Das Kantonsgericht Nidwalden eröffnete am 19. November 2025 den Konkurs über die Life Forestry Switzerland AG. Die Gesellschaft firmiert seither als Life Forestry Switzerland AG in Liquidation.

Noch schwerer wiegt der nächste Schritt.

Am 8. Januar 2026 wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt.

Nach der veröffentlichten Konkursinformation sollte das Verfahren geschlossen bleiben, sofern nicht ein Gläubiger seine Durchführung verlangt und einen Kostenvorschuss von 200.000 Schweizer Franken leistet. Als Frist wurde der 1. März 2026 genannt.

„Mangels Aktiven“ bedeutet dabei nicht zwingend, dass überhaupt keinerlei Vermögenswerte existieren. Es bedeutet jedoch, dass nach Einschätzung des Konkursverfahrens nicht genügend frei verfügbare beziehungsweise verwertbare Masse vorhanden war, um ein ordentliches Verfahren ohne Kostenvorschuss weiterzuführen.

Für eine Gesellschaft, die über viele Jahre langfristige Sachwertinvestments vermarktet hatte, ist das ein gravierender Befund.

Und er führt direkt zurück zu den Versprechen aus der Vergangenheit: zu Rückstellungen für die Pflege der Plantagen, zu getrenntem Eigentum an Bäumen und Grundstücken und zur langfristigen Bewirtschaftung bis zur späteren Ernte.

Wer finanziert diese Aufgaben heute?

Welche Gesellschaft verwaltet die einzelnen Plantagen?

Welche Rückstellungen existieren noch?

Wo befinden sich die jeweiligen Anlegerbäume?

Wer besitzt die Grundstücke heute?

Und welche vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen den Anlegern, der insolventen Schweizer Gesellschaft und den ausländischen Plantagengesellschaften noch?

Aus den öffentlich zugänglichen Konkurs- und Registerinformationen ergeben sich darauf bislang keine vollständigen Antworten.


Während Life Forestry fällt, bleibt Holinvest aktiv

Hier beginnt der zweite Teil der Geschichte.

Die Holinvest AG wurde nicht von Beginn an unter diesem Namen gegründet. Am 21. September 2018 erfolgte die Eintragung als Spice Up AG in Luzern.

Im November 2020 schieden die bisherigen Verwaltungsräte aus. Neu wurde Carl-Lambert Liesenberg als Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift eingetragen.

Nur wenige Monate später, mit Statutenänderung vom 6. Januar 2021, erhielt die Gesellschaft ihren heutigen Namen:

Holinvest AG.

Die Gesellschaft ist weiterhin aktiv.

Ihr Zweck umfasst laut Handelsregister die „Entwicklung und Durchführung von Projekten in den Bereichen ökologische und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft im In- und Ausland“ sowie Umwelt-, Natur- und Klimaschutzprojekte.

Die Parallelen zum Tätigkeitsfeld von Life Forestry sind offensichtlich: Wieder geht es um reale Naturressourcen, Land beziehungsweise Landwirtschaft und Nachhaltigkeit.

Das Produkt änderte sich jedoch.

Statt Teak stand nun unter anderem Pfeffer im Mittelpunkt.


„Kinole“: Das Pfefferinvestment

Unter dem Namen „Kinole“ wurde über Holinvest ein Pfefferinvestment mit Bezug zu Tansania angeboten.

Und erneut tauchte die deutsche Finanzaufsicht auf.

Im Juni 2021 stellte die BaFin zunächst fest, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Holinvest das Pfefferinvestment „Kinole“ in Deutschland öffentlich anbiete, obwohl kein erforderlicher Verkaufsprospekt veröffentlicht worden sei.

Am 13. September 2021 folgte die formelle Untersagung.

Die BaFin untersagte Holinvest das öffentliche Angebot des Pfefferinvestments „Kinole“ in Deutschland wegen eines Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz. Auch hier nannte die Behörde als Grund das Fehlen eines von ihr gebilligten Verkaufsprospekts.

Holinvest legte dagegen Widerspruch ein.

In der Folge kam es zu einer juristisch nicht ganz einfachen Situation: Berichte aus dem Jahr 2022 dokumentierten, dass Holinvest in einem Verfahren gegen eine frühere BaFin-Veröffentlichung Erfolg hatte. Das bedeutete jedoch nicht automatisch, dass die eigentliche spätere Angebotsuntersagung vom 13. September 2021 aufgehoben war. Zeitgenössische Berichte differenzierten ausdrücklich zwischen diesen Vorgängen.

Inzwischen ist dieser Punkt offenbar geklärt.

Eine im Jahr 2026 dokumentierte Fassung der BaFin-Mitteilung enthält eine Aktualisierung vom 2. September 2024, wonach die Untersagung des öffentlichen Angebots inzwischen bestandskräftig ist. Diese Aktualisierung wird auch in mehreren aktuellen Berichten wiedergegeben.

Damit steht regulatorisch fest: Das damalige öffentliche Angebot des Pfefferinvestments „Kinole“ durfte in dieser Form in Deutschland nicht angeboten werden.

Auch daraus folgt für sich genommen kein Nachweis eines Betrugs und keine Aussage darüber, ob Pfefferpflanzen existierten oder welche wirtschaftliche Entwicklung das Projekt genommen hat.

Aber die Parallele zu Life Forestry fällt auf.

Bei beiden Unternehmen war Liesenberg die zentrale Führungsperson.

Bei beiden ging es um Direkt- oder Sachwertinvestitionen in land- beziehungsweise forstwirtschaftliche Projekte außerhalb Europas.

Und bei beiden schritt die BaFin wegen eines fehlenden gebilligten Verkaufsprospekts ein.


Zwei Firmen, ein wiederkehrendes Muster

Life Forestry und Holinvest sind rechtlich unterschiedliche Gesellschaften. Es wäre falsch, sie allein aufgrund der Personalunion gleichzusetzen.

Doch aus Sicht einer investigativen Betrachtung ergibt sich ein bemerkenswertes Muster.

Bei Life Forestry wurde Kapital mit Teakbäumen und langfristiger Bewirtschaftung tropischer Plantagen verknüpft. Bei Holinvest stand ein Agrarprodukt im Mittelpunkt. Beide Modelle verbanden die Aussicht auf wirtschaftliche Erträge mit realen biologischen Vermögenswerten, deren Existenz, Zustand, Ernte und Verwertung für einen durchschnittlichen europäischen Privatanleger nur mit erheblichem Aufwand selbst überprüfbar sind.

Gerade das unterscheidet solche Direktinvestments von börsennotierten Wertpapieren.

Ein Anleger kann seinen Baum in Costa Rica oder seine Pfefferpflanzen in Tansania nicht einfach im Depot aufrufen. Er ist abhängig von Dokumentation, Vertragspartnern, lokalen Projektgesellschaften, Plantagenmanagement, Eigentumsnachweisen, Berichten und letztlich der Fähigkeit des Anbieters, über viele Jahre hinweg Leistungen zu erbringen.

Wenn innerhalb einer solchen Struktur der zentrale Vertragspartner insolvent wird, verschiebt sich die entscheidende Frage deshalb von der Hochglanzbroschüre zur Beweisführung:

Was gehört dem Anleger tatsächlich – und kann er dieses Eigentum unabhängig vom Anbieter durchsetzen?


Das weitere Firmenumfeld

Die Registerrecherche zeigt zudem, dass Liesenbergs unternehmerisches Umfeld nach Life Forestry und Holinvest nicht endet.

Bei der SilvaTerra Projects AG in Luzern ist er aktuell Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift. Die Gesellschaft sitzt an der Tribschenstrasse 14 in Luzern – derselben Adresse, unter der auch Holinvest eingetragen ist.

Bemerkenswert ist der Weg dieser Gesellschaft: Aus der ehemaligen Classic Automobile International AG wurde 2023 SilvaTerra AG; 2025 folgte die Umbenennung in SilvaTerra Projects AG. Ihr Zweck wurde auf nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt-, Natur- und Klimaschutz ausgerichtet.

Daneben weisen Registerdaten Liesenberg auch der Forestry Holding AG zu.

Die Holinvest-Webseite selbst nennt außerdem neben der Schweizer Gesellschaft eine „Holinvest Ltd“ mit einer Londoner Adresse im Blue Fin Building, 110 Southwark Street. Die Website bezeichnet diese Einheit als „Holinvest UK“. Eine solche Angabe auf der Unternehmensseite belegt zunächst nur, dass Holinvest diese britische Präsenz selbst ausweist; sie ersetzt keine eigenständige Prüfung des aktuellen britischen Registerstatus.

Auch diese weiteren Gesellschaften sind nicht allein aufgrund ihrer personellen oder räumlichen Verbindung verdächtig.

Für Anleger und Gläubiger von Life Forestry können sie dennoch relevant sein, wenn untersucht werden soll, wie sich Geschäftstätigkeiten, Projekte, Mitarbeiter, immaterielle Werte oder wirtschaftliche Aktivitäten innerhalb des Umfelds über die Jahre entwickelt haben.


Die entscheidenden offenen Fragen

Der bislang belegbare Sachverhalt lässt eine Reihe von Fragen offen, die sich nicht durch Marketingunterlagen, sondern nur durch Verträge, Buchhaltung, Grundbuch- und Unternehmensregister in den jeweiligen Projektstaaten sowie Zahlungs- und Leistungsnachweise beantworten lassen.

Besonders relevant ist die Frage nach den Eigentumsrechten der Life-Forestry-Anleger.

Wenn Kunden tatsächlich individuelle Baumbestände erworben haben, müsste für einen belastbaren Eigentumsnachweis nachvollziehbar sein, welcher konkrete Anleger welchen Baumbestand auf welcher Parzelle erworben hat, wie dieses Eigentum nach costa-ricanischem oder ecuadorianischem Recht dokumentiert wurde und wer heute für Pflege, Ernte und Verkauf verantwortlich ist.

Hinzu kommt die Finanzierung.

Life Forestry erklärte früher, Rückstellungen vorzunehmen, damit die Pflege der Plantagen langfristig gesichert sei.

Vor dem Hintergrund eines Schweizer Konkursverfahrens, das mangels Aktiven eingestellt wurde, stellt sich deshalb die naheliegende Frage, wo diese für langfristige Dienstleistungen vorgesehenen Mittel heute liegen beziehungsweise wie ihre Verwendung strukturiert war.

Dasselbe Prinzip gilt für Holinvest.

Bei einem Agrarinvestment müssten sich Projektfortschritt und wirtschaftliche Entwicklung durch belastbare Unterlagen nachweisen lassen: Flächenrechte, Pflanzenbestände, Ernteberichte, Verkaufserlöse, Versicherungen, lokale Gesellschaftsabschlüsse und Zahlungsflüsse.

Nicht jede dieser Informationen muss öffentlich zugänglich sein.

Für Anleger sollte sie jedoch nachvollziehbar sein.


Was bislang nicht belegt ist

Bei einer investigativen Betrachtung ist ebenso wichtig, festzuhalten, was die vorhandenen Quellen nicht beweisen.

Die recherchierten Register- und BaFin-Unterlagen belegen nicht, dass Carl-Lambert Liesenberg Anleger betrogen hat.

Sie belegen auch nicht, dass die Teakbäume von Life Forestry nicht existierten oder dass das Holinvest-Pfefferprojekt fiktiv war.

Die Insolvenz der Life Forestry Switzerland AG beweist ebenfalls nicht automatisch, dass individuelle Eigentumsrechte von Anlegern an ausländischen Baumbeständen untergegangen sind.

Und die BaFin-Untersagungen bezogen sich auf Verstöße gegen die regulatorischen Anforderungen für das öffentliche Angebot in Deutschland, insbesondere die fehlenden gebilligten Verkaufsprospekte. Sie sind nicht mit einem strafrechtlichen Schuldspruch gleichzusetzen.

Was die Quellen hingegen eindeutig dokumentieren, ist eine Abfolge von Tatsachen:

Carl-Lambert Liesenberg stand über Jahre im Zentrum von Life Forestry.

Die deutsche Finanzaufsicht untersagte mehrere Life-Forestry-Angebote.

Life Forestry ging im November 2025 in Konkurs.

Das Verfahren wurde Anfang 2026 mangels Aktiven eingestellt.

Liesenberg steht gleichzeitig hinter der weiterhin aktiven Holinvest AG.

Auch deren Pfefferinvestment „Kinole“ wurde von der BaFin in Deutschland untersagt; diese Untersagung ist nach der aktualisierten BaFin-Dokumentation seit 2024 bestandskräftig.

Und Liesenberg ist darüber hinaus in weiteren Schweizer Gesellschaften mit Land-, Forst- und Nachhaltigkeitsbezug aktiv.


Fazit: Nach dem grünen Versprechen beginnt die Suche nach den Vermögenswerten

Die Geschichte von Life Forestry begann mit einem Versprechen, das für Anleger ausgesprochen anschaulich war: Geld sollte nicht abstrakt investiert werden, sondern in Bäume. Die Bäume sollten wachsen, gepflegt, geerntet und Jahrzehnte später verkauft werden.

Fast zwanzig Jahre nach der Gründung steht die Schweizer Vertragsgesellschaft in Liquidation. Das Konkursverfahren konnte mangels ausreichender Aktiven nicht regulär weitergeführt werden.

Parallel dazu existiert mit Holinvest eine weitere von Carl-Lambert Liesenberg geführte Gesellschaft, deren Geschäftsmodell erneut in der Welt nachhaltiger Agrarinvestments angesiedelt ist und deren deutsches Angebot ebenfalls Gegenstand einer BaFin-Untersagung wurde.

Daraus entsteht kein automatischer Betrugsvorwurf.

Es entsteht aber ein erheblicher Aufklärungsbedarf.

Für betroffene Anleger entscheidet sich die Geschichte deshalb nicht mehr an der Frage, wie schnell Teak wächst oder welchen Weltmarktpreis Pfeffer erzielen könnte.

Entscheidend ist jetzt, welche Vermögenswerte tatsächlich existieren, wem sie rechtlich gehören, wer sie kontrolliert, wie ihre Bewirtschaftung finanziert wurde und welche Geldflüsse zwischen den Schweizer und ausländischen Gesellschaften stattgefunden haben.

Die entscheidende Spur führt damit weg von den Renditeprognosen und hinein in Verträge, Konten, Gesellschaftsregister, Grundstückstitel und Plantagenunterlagen.

Erst dort lässt sich beantworten, was von den Investitionen tatsächlich übrig geblieben ist.

Aktuelle öffentliche Zustellung der BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides vom 17.08.2026

Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird der Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der

Holinvest AG
– Verwaltungsrat –
Tribschenstrasse 14
6005 Luzern
Schweiz

durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Holinvest AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde.

Der Bescheid gilt gemäß § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt.

Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung des Bescheides Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der vollständige Bescheid vom 17.08.2026 mit dem Geschäftszeichen ZR 3-QR 2100/​00019#00001 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.

 

Frankfurt am Main, den 18.08.2026

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag

Dr. Beck-Marienfeld

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Öffentliche Bekanntmachung eines Bescheides vom 17.08.2026

Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird der Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der

Holinvest AG
– Verwaltungsrat –
Tribschenstrasse 14
6005 Luzern
Schweiz

durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Die öffentliche Bekanntmachung des Bescheides der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Holinvest AG außerhalb des Geltungsbereichs des FinDAG befindet und kein Bevollmächtigter im Inland benannt wurde.

Der Bescheid gilt gemäß § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt.

Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Zustellung des Bescheides Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der vollständige Bescheid vom 17.08.2026 mit dem Geschäftszeichen ZR 3-QR 2100/​00019#00002 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.

 

Frankfurt am Main, den 18.08.2026

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag

Dr. Beck-Marienfeld

Bereits 2021 hatte es eine Bafin Meldung zu dem Unternehmen gegeben:

 

 

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