KÜBLER: Verfahren im Kriminal-Insolvenzfall „MAXI GmbH“ eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der „MAXI GmbH“ eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz von der bundesweit tätigen Kanzlei KÜBLER bestellt. Brachwitz setzt die bereits während der vorläufigen Insolvenzverwaltung begonnene Aufklärungsarbeit in diesem millionenschweren „Kriminalinsolvenz“-Verfahren mit Hochdruck fort. Die Kanzlei KÜBLER wird in den vergangenen Jahren verstärkt in derartigen Verfahren bestellt, da sie über eine ausgewiesene Expertise bei der Aufklärung von Kriminal-Insolvenzen verfügt. U.a. ist Seniorpartner Dr. Bruno M. Kübler als Insolvenzverwalter im Milliardenbetrugsfall „Future Business“ eingesetzt; Kanzlei-Partner Sebastian Laboga ist als Insolvenzverwalter mit der Aufklärung im Goldanlegerskandal „Bund Deutscher Treuhandstiftungen“ betraut.

Im Fall MAXI GmbH hatte das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 10. März 2017 zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Brachwitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Unternehmen war vormals Eigentümer eines Seniorenzentrums in Ahorn-Witzmannsberg bei Coburg. Im Jahr 2010 hatte die Schuldnerin das Seniorenzentrum für 5,5 Mio. Euro an eine Immobilien GbR verkauft. Es steht der Vorwurf im Raum, dass der Kaufpreis jedoch nie bzw. nur zum Schein geflossen ist. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist letztendlich gleichwohl erfolgt, weil der sowohl auf Seiten der Immobilien GbR als auch auf Seiten der GmbH tätige Geschäftsführer gegenüber dem Notar im Jahr 2012 die vermeintliche Kaufpreiszahlung bestätigt hatte. Die MAXI GmbH als Verkäuferin und die Immobilien GbR als Käuferin sollen nach den vorliegenden Informationen unter dem Einfluss der Familie eines Unternehmers stehen, der bereits wegen Steuerdelikten eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt hat und sich inzwischen erneut in Untersuchungshaft befindet.

Geschäftsräume oder ein Ansprechpartner im Unternehmen sind nicht mehr vorhanden. Der alleinige im Handelsregister eingetragene polnische „Strohmann“-Geschäftsführer ist bereits im Jahr 2015 verstorben, sodass die Gesellschaft seit geraumer Zeit führungslos ist. „Gleichwohl kommen wir bei der Aufbereitung der komplexen gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und der Ermittlung von Vermögensverschiebungen zügig voran“, erläutert Insolvenzverwalter Brachwitz. „Hierzu greifen wir auf bewährte Instrumente wie beispielsweise eine auf GDPdU/GoBD-Daten gestützte Zahlungsflussanalyse und die strukturierte Sichtung und Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen zurück. Zudem arbeiten wir konsequent mit den Strafermittlungsbehörden zusammen.“

Auch wenn die Gesellschaft in den letzten Jahren systematisch ausgehöhlt wurde, ist Brachwitz zuversichtlich, aufgedeckte Vermögensverschiebungen rückgängig machen und hierdurch für die geschädigten Gläubiger eine deutlich überdurchschnittliche Quote realisieren zu können. Die Möglichkeit, hierbei auf die professionelle bundesweite Infrastruktur seiner Kanzlei zurückgreifen und jederzeit interdisziplinäre Teams aus kriminalinsolvenzerfahrenen Rechtsanwälten und Betriebswirten zusammenziehen zu können, ist hierfür von entscheidender Bedeutung.

 

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 165046 B Bekannt gemacht am: 19.02.2015 09:13 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:
Neueintragungen
18.02.2015
HRB 165046 B: MAXI GmbH, Berlin, Hardenbergstraße 12, 10623 Berlin. Firma: MAXI GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hardenbergstraße 12, 10623 Berlin; Gegenstand: Alle Dienstleistungen, die keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen, insbesondere in der Verbindung mit der Führung von Heimen oder ähnlichen Einrichtungen, wie Betriebsberatung, Conzeptentwicklung, Führung von Pflegesatzverhandlungen sowie der Handel mit Gütern und Waren aller Art, der Im- und Export sowie die An- und Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und beweglichen Gegenständen, die Errichtung, das Betreiben, der Kauf und Verkauf von Geothermieanlagen, die Gründung von Zweckgesellschaften zur Vorbereitung des Emittierens von Fonds, der Verkauf von Zweckgesellschaften, das Auflegen von Fonds, der Vertrieb von Anteilen an Fonds im Bereich der Geothermie. Stamm- bzw. Grundkapital: 2.950.200,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Müller, Dieter, *19.04.1951, Strullendorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.11.1993 zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.10.2013 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 ist der Sitz der Gesellschaft von Gerach (Amtsgericht Bamberg, HRB 7755) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat am 20.08.2004 mit der Vitasol GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gerach (Amtsgericht Bamberg HRA 10936) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 20.08.2014 zugestimmt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 31.12.1993

 

One Comment

  1. gerhart allgaier Mittwoch, 09.08.2017 at 18:36 - Reply

    Das ist ja eine lustige Eigen-PR Nachricht aus der Kanzlei Kübler:

    Kübler wird nicht verstärkt in Kriminalinsolvenzfällen EINGESETZT, Kübler PRODUZIERT Kriminalinsolvenzfälle, in der Regel ist das auch ganz einfach, mehr als eine pauschale Behauptung aus einem Textbaustein der Kanzlei ist dafür nicht notwendig und schon rasseln die Zugbrücken runter und was hinter den Burgtoren aka Insolvenzverwaltung passiert, weiß keiner so genau, Da herrschen Regeln wie auf der Engelsburg.

    Es ist also Kübler selbst aufgefallen, dass ausgerechnet in seinen Verfahren ganz grossen Insolvenzverbrecher entlarvt werden können und sich ausgerechnet bei diesem Insolvenzverwalter einfinden: Oder ist es andersherum? Egal, die Formulierung „wird Kübler immer mehr mit Kriminalinsolvenzfällen betraut“ ist eine freche Lüge, niemand erkennt bei einem Insolvenzantrag die ganz grossen Kriminalinsolvenzfälle, da ist schon der kleine Rechtspfleger und der kleine Insolvenzrichter vor. Weder der eine noch der andere ist dafür ausgebildet, von der Zeit, die er für eine eigene kriminaltechnisch verwertbare Erkenntnis erübrigen müsste, einmal ganz abgesehen: Er hat sie nicht und will sie auch gar nicht haben. Dafür „betraut“ er Spezialisten für Kriminalinsolvenzfälle, also den Dr. Bruno Kübler persönlich, der dann nach dreieinhalb Jahren bei FuBus nicht weiß, ob nun die Vorstände betrogen haben, ob sie nun ein Schneeballsystem hatten und ob sie nun pleite waren oder nicht.

    Und dann die ganz grossen Insolvenzverbrecher freigelassen werden müssen, nicht ohne schlank und rank geworden zu sein zwischenzeitlich.

    Oder möchte Kübler die Behauptung aufstellen, er habe sich einen Sonderplatz auf den Verwalterlisten bei Gericht ergattert, der ihm „zunehmend Kriminalinsolvenzfälle“ bundesweit sichert? Das wäre dann sicherlich verfassungswidrig, denn was kriminell ist, bestimmt ja der Verwalter und nicht die Liste, auf der jemand steht. Meistens fällt einem Kriminellen auch nicht erst dann etwas Kriminelles ein, wenn grade im Hause Kübler wieder die Gehaltesschecks (monatlich im Schnitt 750.000 EUR ausschliesslich aus der Masse der Insolvenzkriminellen) ausgestellt werden müssen.

    Es wäre also hübsch, wenn die PR-Tante, die den obigen Text verbrochen hat, den interessierten Leser aufklärt, wie genau sich dieses „zunehmend betraut“ nun genau abspielt und welche Expertise in Mafiamethoden sich die Kanzlei Kübler erworben hat, dass sie auf Anhieb weiß, wer demnächst als Insolvenzkrimineller reif für den Abschuss ist.

    Es ist exakt andersherum: aus jeder (vermeintlichen) Insolvenz kann jeder Trottel im Handumdrehen eine kriminelle Insolvenz machen und schon sitzt man auf einer Statistik, die besagt, man würde „zunehmend bei Kriminalinsolvenzen eingesetzt“, also so etwas wie ein Sonderermittler, nur seiner hohen Ethik und dem Gemeinwohl verpflichtet.

    Da lachen ja die Hühner.

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