Startseite Interviews KT Investments das Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime
Interviews

KT Investments das Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime

Tumisu (CC0), Pixabay
Teilen

Interviewer: Herr Reime, die BaFin hat festgestellt, dass KT Investment ohne Erlaubnis Festgeldverträge abschließt und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet. Was können betroffene Anleger nun tun?

Rechtsanwalt Jens Reime: Zunächst einmal ist es wichtig, dass betroffene Anleger schnell handeln. Sie sollten umgehend Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen, der Erfahrung mit Fällen von Anlagebetrug hat. Gemeinsam können sie dann die nächsten Schritte besprechen und rechtliche Möglichkeiten ausloten.

Interviewer: Welche rechtlichen Schritte können Anleger denn einleiten?

Reime: In solchen Fällen ist es oft ratsam, Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Parallel dazu sollten zivilrechtliche Ansprüche geprüft und geltend gemacht werden. Das können beispielsweise Schadensersatzansprüche gegen KT Investment oder involvierte Dritte sein. Auch eine Rückabwicklung der Verträge kommt in Betracht.

Interviewer: Gibt es noch weitere Maßnahmen, die Anleger ergreifen sollten?

Reime: Ja, auf jeden Fall. Betroffene sollten sämtliche Unterlagen und Kommunikation mit KT Investment sichern. Das können Verträge, E-Mails, Kontoauszüge oder Ähnliches sein. Diese Dokumente können später als Beweismittel dienen. Zudem rate ich dringend, keine weiteren Zahlungen an KT Investment zu leisten und auch keinen Kontakt mehr mit dem Unternehmen aufzunehmen.

Interviewer: Wie stehen die Chancen, das investierte Geld zurückzubekommen?

Reime: Das lässt sich pauschal nicht sagen und hängt stark vom Einzelfall ab. Oft sind solche Unternehmen bei Aufdeckung der Machenschaften bereits insolvent oder das Geld ist ins Ausland transferiert worden. Dennoch ist es wichtig, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. In manchen Fällen gibt es auch die Möglichkeit, Ansprüche gegen involvierte Banken oder Finanzdienstleister geltend zu machen.

Interviewer: Haben Sie noch einen generellen Rat, um sich vor unseriösen Geldanlagen zu schützen?

Reime: Das Wichtigste ist, sich vor einer Investition gründlich über das Unternehmen und das Anlageprodukt zu informieren. Dazu gehört auch, zu prüfen, ob das Unternehmen über die erforderlichen Erlaubnisse verfügt. Bei Unsicherheiten sollte man im Zweifel lieber Abstand von der Investition nehmen. Vorsicht ist auch geboten bei Angeboten mit außergewöhnlich hohen Renditeversprechen. Hier ist oft Skepsis angebracht.

Interviewer: Herr Reime, vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Interviews

Interview: „Die Bestellung eines Sonderbeauftragten ist ein deutliches Warnsignal“

Die Bafin hat gegen die CRONBANK AG ein umfassendes Maßnahmenpaket angeordnet. Die...

Interviews

Gescheiterte Traumreise wegen Behördenfehler? Bundesgerichtshof verhandelt brisanten Fall

Der Bundesgerichtshof wird sich am 11. Juni 2026 mit einem Fall beschäftigen,...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek zur Bafin-Geldbuße gegen Van Lanschot Kempen

diebewertung.de: Herr Blazek, die Bafin hat gegen Van Lanschot Kempen Investment Management...

Interviews

TGI AG:„Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, könnte ein sehr großer Haftungskomplex entstehen“

Im Gespräch erläutern Rechtsanwalt Maurice Högel und Rechtsanwalt Niklas Linnemann, welche rechtlichen...