Der veröffentlichte Jahresabschluss 2024 der MR Sun GmbH aus Leipzig wirft aus Anlegersicht erhebliche Fragen auf. Besonders kritisch: Das Unternehmen weist erneut eine deutliche bilanzielle Überschuldung aus – und der Abschlussprüfer hat sogar den Bestätigungsvermerk versagt. Gleichzeitig spielt auch hier der Leipziger Rechtsanwalt Hardy Chandra Pönisch eine zentrale Rolle als Geschäftsführer und Gesellschafter der Gesellschaft.
Bilanzielle Überschuldung massiv ausgeweitet
Die MR Sun GmbH weist zum 31.12.2024 einen „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ von rund 3,13 Millionen Euro aus. Im Vorjahr lag dieser noch bei rund 1,88 Millionen Euro.
Das bedeutet wirtschaftlich: Die Schulden der Gesellschaft übersteigen das vorhandene Vermögen deutlich. Das gesamte Eigenkapital ist vollständig aufgebraucht.
Zwar argumentiert die Gesellschaft auch hier, dass aufgrund qualifizierter Nachrangdarlehen keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliege. Für Anleger bleibt dennoch entscheidend: Ein finanzieller Sicherheitspuffer existiert praktisch nicht mehr.
Über 13 Millionen Euro Anlegergelder eingesammelt
Die Gesellschaft hat laut Lagebericht rund 13 Millionen Euro über Inhaberschuldverschreibungen von Anlegern eingeworben. Dem gegenüber stehen jedoch erhebliche Risiken in der Mittelverwendung.
Ein Großteil des Geldes floss in Nachrangdarlehen an andere Gesellschaften:
- 3,29 Mio. Euro an die VIVAT Merseburger GmbH & Co. KG
- 3 Mio. Euro an die MSV Solarproduktion GmbH
- 1 Mio. CHF plus 500.000 Euro an die Multitalent AG
- 100.000 Euro an die Germany SolarINVEST GmbH
Anleger investieren damit nicht direkt in fertige Solarparks oder gesicherte Sachwerte, sondern indirekt in weitere Unternehmensstrukturen und Nachrangfinanzierungen.
Besonders kritisch: Wirtschaftsprüfer verweigert Testat
Der wohl alarmierendste Punkt für Anleger ist der sogenannte Versagungsvermerk des Wirtschaftsprüfers.
Der Abschlussprüfer erklärt ausdrücklich, dass kein Prüfungsurteil abgegeben werden konnte, weil notwendige Unterlagen und Nachweise zu wesentlichen Beteiligungen nicht vorgelegt wurden.
Konkret heißt es, die gesetzlichen Vertreter hätten „entgegen § 320 HGB die für die Prüfung erforderlichen Aufklärungen und Nachweise nicht erbracht“.
Betroffen sind Beteiligungen beziehungsweise Forderungen von über 7 Millionen Euro – also mehr als 41 Prozent der gesamten Bilanzsumme.
Für Anleger ist das ein äußerst ernstes Warnsignal. Denn dadurch konnte der Prüfer nicht beurteilen, ob die bilanzierten Werte überhaupt korrekt sind.
Hohe Vertriebsprovisionen und Finanzierungskosten
Auch die Kostenstruktur ist auffällig:
- über 1 Million Euro Provisionen
- rund 849.000 Euro Zinsaufwendungen
- laufende Verluste trotz hoher Anlegergelder
Wie bereits bei anderen Gesellschaften aus diesem Umfeld fließt ein erheblicher Teil der Anlegergelder zunächst in Vertrieb und Finanzierungskosten.
Das erhöht den wirtschaftlichen Druck erheblich, da die Gesellschaft künftig ausreichend Gewinne erwirtschaften muss, um sowohl Anlegerzinsen als auch Rückzahlungen leisten zu können.
Hardy Chandra Pönisch erneut zentrale Figur
Auch bei der MR Sun GmbH spielt Hardy Chandra Pönisch eine zentrale Rolle. Er ist laut Jahresabschluss sowohl Gesellschafter als auch einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft.
Zudem tauchen im Umfeld der Gesellschaft weitere Verbindungen zu ähnlichen Investment- und Anleihegesellschaften auf, die im Bereich erneuerbare Energien und Kapitalanlagen aktiv sind.
Für Anleger ist das deshalb relevant, weil wirtschaftliche Verflechtungen zwischen verschiedenen Gesellschaften zusätzliche Risiken schaffen können.
Gesellschaft selbst warnt vor Totalverlust
Bemerkenswert ist, dass die Gesellschaft in ihrem eigenen Risikobericht mehrfach ausdrücklich auf die Möglichkeit eines vollständigen Kapitalverlustes hinweist.
Genannt werden unter anderem Risiken durch:
- Fördermitteländerungen
- Bauverzögerungen
- Lieferprobleme
- Währungsrisiken
- Ausfälle von Projektgesellschaften
- Liquiditätsprobleme
- Fehlinvestitionen
Anleger haben zudem keinerlei Mitspracherechte bei Investitionsentscheidungen.
Fazit aus Anlegersicht
Die MR Sun GmbH präsentiert sich als Anbieter von Solar-Investments und erneuerbaren Energien. Der Jahresabschluss zeigt jedoch erhebliche wirtschaftliche Risiken:
- massive bilanzielle Überschuldung
- kein Eigenkapital mehr vorhanden
- hohe Vertriebsprovisionen
- komplexe Nachrangdarlehens-Strukturen
- verweigertes Testat des Wirtschaftsprüfers
- erhebliche Abhängigkeit von zukünftigen Projekterfolgen
Besonders schwer wiegt aus Anlegersicht die Tatsache, dass der Wirtschaftsprüfer zentrale Bilanzpositionen nicht prüfen konnte, weil notwendige Unterlagen fehlten.
Anleger sollten deshalb äußerst sorgfältig prüfen, ob sie bereit sind, das erhebliche Risiko solcher Unternehmensanleihen zu tragen. Denn trotz Zukunftsthema Solarenergie bleibt das Investment hochspekulativ – bis hin zum möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
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