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Krankenhäuser und Altenheime – schlimmer Rückschlag für Investitionen in Pflegeimmobilien

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Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom Januar 2017 – 26 U 30/16 – Pflegeimmobilien in Eingeschosser oder Gefängnisse verwandelt.

Warum? Der Träger eines Krankenhauses haftet nach der Entscheidung, wenn ein dementer Patient aus dem Fenster fällt oder springt, für Kosten, die durch Verletzungen entstehen. Eine Krankenkasse wollte die Kosten erstattet bekommen, die entstanden waren, als eine demente Patientin beim Fensterklettern verunglückt war. Die alte Dame war sehr unruhig und konnte auch nicht mit Medikamenten ruhig gestellt werden. Das Gericht sprach den Schadenersatz zu und meinte, dass man dann eben Patienten im Erdgeschoss behandeln müsse. Nach diesem Urteil sind damit faktisch nur noch Erdgeschoss-Krankenzimmer erlaubt. Eine alternative Lösung wäre, die Zimmer ab dem ersten Stock zu vergittern. Dann entstehen aber überall Gebäude, die wie Gefängnisse aussehen…

Da die Bevölkerung älter wird und immer mehr Menschen unerkannt dement sind, muss ein Betreiber immer mit solchen Handlungen rechnen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen.

2 Kommentare

  • Sicher kein Rückschlag für Pflegeimmobilien. Mutmaslich nur ein Mangel an Phantasie auf Seiten von DIEBEWERTUNG.

    Man kann Fenster nämlich auch so sichern, ohne dass daraus „ein schlimmer Rückschlag für Investitionen in Pflegeheime“ wird und ohne Gitter und das auch bei mehrstöckiger oberirdischer Bebauung.

    • @Karsten: Sehe ich genauso.
      Trotzdem hat es mich innerlich zum Grinsen gebracht als ich mir vorgestellt habe, wie der ein oder andere Anleger, der sich ein Pflegeappartement hat aufschwatzen lassen, nach dieser Meldung
      – mal nachgeschaut hat in welchem Stockwerk seine Bude liegt
      – auf Google nach den Kosten für ein Fenstergitter gesucht hat, ist ja immerhin Sondereigentum

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