Kostenfalle Smartphone

Published On: Sonntag, 04.03.2012By

Smartphones sind vielseitig. Doch bei der Online-Nutzung in einem ungünstigen Tarif oder dem unbedachten Herunterladen und Anwenden von kleinen Zusatzprogrammen, so genannten Apps, können saftige Rechnungen zu Ihnen ins Haus flattern. In unserem kostenlosen Faltblatt „Smartphone ja! Kostenfalle nein!“ haben wir einige Spartipps für Sie zusammengestellt.

Flatrate kann begrenzt sein

Sie möchten stets alle Funktionen Ihres Smartphones nutzen? Dann muss der Mini-Computer ständig eine Verbindungen mit dem Internet herstellen. Viele Verbraucher entscheiden sich deshalb für eine Flatrate, die Surfen im Internet ohne Begrenzung verspricht. Doch sind Sie damit nicht automatisch auf der sicheren Seite. Denn im „Kleingedruckten“ des Vertrages steht beispielsweise, dass die Flatrate auf ein Datenpaket von 150 MB begrenzt ist. Oder es erfolgt doch nur eine volumenabhängige Abrechnung.

Kostenfalle Navigationssoftware

Besonders wenn Sie Navigationssoftware nutzen, können schnell Gebühren im vierstelligen Bereich auflaufen. Hohe Kosten entstehen, weil das Kartenmaterial nebst Routenplanung immer wieder heruntergeladen werden muss, um die Navigation auszuführen. Das kann vor allem im Ausland teuer werden, aber auch bei nicht ausreichenden Daten- bzw. Volumentarifen.

Anbieter muss auf Risiken hinweisen

Häufig werden Sie beim Kauf nicht auf die Kostenfallen bei der Nutzung des Smartphones hingewiesen. Vor Vertragsschluss muss Sie der Mobilfunkanbieter im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auf die Vorzüge einer ausreichenden Datenflatrate und auf die möglicherweise erheblichen Nachteile eines Volumentarifes hinweisen.

Quelle:VBZ Niedersachsen

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