Klimaschutzgesetze

Published On: Dienstag, 25.07.2023By Tags:

Der Rat der EU hat wichtige EU-Klimaschutzgesetze aus dem „Fit for 55“-Paket endgültig beschlossen. Die Mitgliedsstaaten müssen weniger Energie verbrauchen: Bis 2030 soll der EU-weite Energieverbrauch um 11,7 Prozent gegenüber dem prognostizierten Verbrauch von 2020 reduziert werden. Europa will bis 2050 klimaneutral werden.

Es sollen mehr Ladestationen für alternative Kraftstoffe in ganz Europa eingerichtet werden. Die Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß des Verkehrs deutlich zu verringern. Bis 2025 sollen alle 60 Kilometer entlang wichtiger Verkehrswege Schnellladepunkte für Autos und Nutzfahrzeuge eingerichtet werden.

Die aktualisierte Energieeffizienz-Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedsstaaten in Jahresschritten Energie einsparen müssen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf öffentlichen Gebäuden, von denen jährlich drei Prozent zu energieeffizienten Gebäuden umgebaut werden müssen. Die Richtlinie enthält auch neue Anforderungen für effiziente Fernwärmesysteme.

Die „FuelEU Maritime“-Initiative fördert die Verwendung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr der EU.

Alle Mitgliedsstaaten müssen dazu beitragen, die Klimaziele der EU zu erreichen, indem sie nationale Energie- und Klimapläne (NEKP) erstellen. Österreich wird sein Klimaziel bis 2030 vorerst nicht erreichen. Die endgültigen Pläne werden für 2024 erwartet, um die Lücke zu schließen.

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