Klare Regeln auch für Crowdinvesting fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages berät am kommenden Montag über den Entwurf für das Kleinanlegerschutzgesetz. Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unregulierten Finanzprodukten zu schützen, sieht der Gesetzentwurf vor, den Grauen Kapitalmarkt strengeren Informationspflichten zu unterwerfen. Allerdings wird dieser Grundsatz durch großzügige Ausnahmeregelungen für das Crowdinvesting konterkariert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert deshalb: Prospekterleichterung für das Crowdinvesting ja. Die Anlagesummen je Anleger müssen aber gedeckelt werden.

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz soll dafür gesorgt werden, dass künftig Kapitalanlagen des sogenannten Grauen Kapitalmarktes nicht mehr ohne die Einhaltung bestimmter Informations- und Prospektpflichten angeboten werden dürfen. Das soll Kleinanleger besser schützen. Dieser Grundsatz wird aber bei einer Anlageform, die derzeit en vogue ist, nämlich dem Crowdinvesting, vernachlässigt. Großzügige Ausnahmeregelungen sind vorgesehen, die den Kleinanlegerschutz behindern.

Der vzbv unterstützt den Ansatz, kleinen innovativen Projekten gewisse Erleichterungen bei der Finanzierung zu bieten. Der Verband mahnt aber an, Ausnahmen maßvoll zu formulieren. Denn die Erfahrung zeigt, dass unseriöse Akteure am Kapitalmarkt derartige Ausnahmetatbestände zu nutzen wissen. Crowdinvesting ist riskant: es handelt sich um hochspekulative Anlagen, die für Verbraucher weder zur Altersvorsorge noch zum Vermögensaufbau geeignet sind. Das Verlustrisiko ist hoch.

Der vzbv sieht daher Ausnahmen bei der Prospektpflicht für Crowdfunding-Projekte kritisch. „Wer bei Kleinanlegern Gelder in erheblicher Größenordnung einsammeln will, muss ordentlich über die zu finanzierenden Projekte informieren“, fordert Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim vzbv. „Dabei ist der Prospekt das wichtigste und manchmal einzige verfügbare haftungsfeste Dokument, auf das Anleger und Finanzexperten zurückgreifen können. Verbraucher müssen sich aber gut informieren, um eine fundierte wirtschaftliche Entscheidung zu treffen. Sonst wird die Anlageentscheidung in einem ohnehin spekulativen Anlagesegment zum Blindflug“, so Mohn.

Deckelung der Anlagebeträge

Der vzbv fordert deshalb, nur dort Ausnahmen von gesetzlichen Pflichten zu gewähren, wo das einzelwirtschaftliche Risiko klar begrenzt bleibt. Eine Begrenzung der Anlagesumme je Anleger auf 1.000 Euro wäre dazu geeignet. Des Weiteren sollten die Plattformen, die Crowdinvesting anbieten, von der BaFin beaufsichtigt werden und mittelfristig auch einer geeigneten Regulierung unterworfen werden.

Auch die Europäische Aufsichtsbehörde ESMA gibt sich in einem aktuellen Bericht skeptisch. So würden im Binnenmarkt immer mehr Online-Plattformen auftauchen, die die bestehende Regulierung für Finanzinstrumente systematisch umgehen. Anbieter drängten demnach gezielt in rechtliche Grauzonen, wie beispielsweise Nachrangdarlehen.

„Solange es keine europäische Lösung gibt, müssen die Mitgliedstaaten der EU Verantwortung dafür übernehmen, Risiken für Kleinanleger mit Hochrisikoprodukten zu begrenzen“, so Mohn.

Undurchsichtige Geschäftspraktiken werfen schlechtes Licht auf die Branche

Erst im Dezember waren erhebliche Zahlungsschwierigkeiten des Projekts „Vibewrite“ bekannt geworden. Vibewrite hatte bis Oktober über die Internetplattform Seedmatch 560.000 Euro von Kleinanlegern eingesammelt. Die prekäre Finanzlage des Projekts wurde erst spät kommuniziert.

„Zwischen großen Investoren, Unternehmern und Plattformen auf der einen Seite und den Kleinanlegern auf der anderen Seite besteht eine erhebliche Informationsasymmetrie“ warnt Mohn. „Für Verbraucher ist die Beteiligung deshalb riskant. Vermittelnde Plattformen verdienen bei jeder Projektfinanzierung eine Provision. Daraus entstehen Fehlanreize“.

Quelle:VZBV

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