Startseite Allgemeines Kickbacks – Muss die Bank auch nachträglich Auskunft geben?
Allgemeines

Kickbacks – Muss die Bank auch nachträglich Auskunft geben?

Teilen

Ja – ganz klar! Eine Bank muss einem Kunden, den sie im Hinblick auf Vermögensanlagen beraten hat, auch im Nachhinein Auskunft darüber erteilten, welche Provisionen sie erhalten hat.

Grundlage dieser Einschätzung ist ein Urteil des Amtsgerichtes Heidelberg vom 28. Juli 2010. In dieser Entscheidung (Az. 29 C 139/10) wird genau das bejaht. Das AG Heidelberg gab dami der Klage eines Anlegerss gegen eine Bank statt. Diese Bank hatte den Anleger hinsichtlichd er Analge eines größeren Geldbetrages beraten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Die superschlauen Schafe auf geheimer Mäh-Mission!

Auf einer grünen Wiese irgendwo in Irland lebt die wohl cleverste Schafherde...

Allgemeines

Jetzt wird’s ernst: GTA 6 steht offenbar unmittelbar vor dem großen Knall!

Die Gaming-Welt dreht komplett durch – und diesmal scheint es tatsächlich so...

Allgemeines

Berlin,Leipzig, Dresden bitte nachmachen

Während deutsche Städte noch endlose Arbeitskreise, Expertenrunden und „Runde Tische zur urbanen...

Allgemeines

Revanche

Die Nacht brachte das zurück, was Moskau seit Jahren über andere Städte...