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Kein Warnstreik bei der Bahn

652234 (CC0), Pixabay
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Das hat eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt ergeben. EVG und die Deutsche Bahn AG einigten sich auf einen Vergleich. Beide Seiten stimmten dem Vergleich zu. Was der Vergleich genau beinhaltet, ist noch nicht bekannt.

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